Ärzteschaft

Bessere Versorgung von Patienten mit Blasenstörungen in Westfalen-Lippe

  • Mittwoch, 2. September 2015

Dortmund – Einen neuen Versorgungsvertrag „Behandlung von Patienten mit Blasenfunktionsstörungen durch intravesikale Injektionen mit Botox®“ hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) mit der DAK Gesundheit geschlossen. Der Berufsverband Deutscher Urologen, Landesverband Westfalen-Lippe, und die Gesellschaft für ambulante Urologie Westfalen-Lippe haben sich an der Abstimmung beteiligt.

Blasenfunktionsstörungen wie Dranginkontinenz und überaktive Blase belasten die Betroffenen sehr. Seit Februar 2013 ist Botox® in Deutschland für die Behandlung von Blasenfunktionsstörungen zugelassen. Die Therapie kommt zum Einsatz, wenn nicht operative Behandlungsoptionen ausgeschöpft sind oder wegen Nebenwirkungen nicht weitergeführt werden können.

Ärzte spritzen den Wirkstoff während einer Blasenspiegelung direkt in die Harnblase. Die Behandlung kann Symptome wie häufigen und unwillkürlichen Harndrang einige Monate lang reduzieren oder völlig unterbinden. Allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung im Augenblick nicht.

„Die Praxis zeigt, dass die Botox-Injektion in die Harnblase die Leiden der Patienten für mehrere Monaten erheblich lindert und so ihre Lebensqualität deutlich steigert“, erläutert der Zweite Vorsitzende der KVWL, Gerhard Nordmann. Anliegen der KV sei, den Patienten diese neue Behandlungsmethode sofort zugänglich zu machen und für die Ärzte klare Abrechnungsregeln zu schaffen.

An dem Vertrag teilnehmen können alle in Westfalen-Lippe niedergelassenen sowie angestellten Fachärzte für Urologie, sofern sie in der Praxis einen urodynamischen Messplatz vorhalten. Sie müssen die Voraussetzung zur Abrechnung der Gebühren-ordnungsposition 26313 EBM (Zusatzpauschale zur apparativen Untersuchung bei Harninkontinenz oder neurogener Blasenentleerungsstörung) erfüllen und die notwendigen urodynamischen Untersuchungen vor der Behandlung mit Botox® selber vollständig durchführen. Der Facharzt verpflichtet sich jährlich mindestens acht CME-Punkte zum Thema „Aktive Blase“ zu erwerben.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung