Bestimmte Kniearthroskopien bei Gonarthrose nicht länger GKV-Leistung
Berlin – Ärzte können bestimmte arthroskopische Verfahren zur Behandlung einer Gonarthrose künftig nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen. Entsprechende Beschlüsse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende November für die ambulante und stationäre Versorgung gefasst.
Zu den vom G-BA geprüften arthroskopischen Verfahren bei Gonarthrose zählen die Gelenkspülung, die Abtragung der Gelenkschleimhaut, die Knorpelglättung und die Meniskusentfernung. Ziel einer therapeutischen Arthroskopie bei Gonarthrose ist es, die mit der Erkrankung einhergehenden Schmerzen zu lindern und die Beweglichkeit des Kniegelenks zu verbessern.
„Die Auswertung der wissenschaftlichen Studien erbrachte ein eindeutiges Ergebnis: Für die untersuchten arthroskopischen Verfahren bei Gonarthrose konnte im Vergleich zu Scheinoperationen oder einer Nichtbehandlung kein Nutzenbeleg gefunden werden“, sagte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung.
In den Beschlüssen wird jedoch auch klargestellt, dass es Konstellationen gibt, die nicht vom G-BA überprüft wurden und in denen die arthroskopischen Verfahren daher grundsätzlich weiterhin angewendet werden können. Unberührt vom Ausschluss aus dem Leistungskatalog sind arthroskopische Eingriffe, die aufgrund von Traumen, einer akuten Gelenkblockade oder einer meniskusbezogenen Indikation, bei der die bestehende Gonarthrose lediglich als Begleiterkrankung anzusehen ist, durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die beim Patienten bestehenden Symptome zuverlässig auf die genannten Veränderungen zurückzuführen und durch eine arthroskopische Intervention zu beeinflussen sind.
Das Arthroskopien bei Gonarthrose beschäftigen den G-BA schon länger: Im Oktober 2010 hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung eine Bewertung beantragt. Im März 2014 legte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) dem G-BA eine entsprechende Analyse vor.
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