Politik

Beteiligte verständigen sich im Apotheker-Prozess auf Bewährung

  • Donnerstag, 14. Februar 2013

Halle – Eine wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 75 Fällen und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz angeklagte Apothekerin aus Halle kann mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Für den Fall eines umfassenden Geständnisses hatte sich die Kammer mit allen Prozessbeteiligten noch vor der Eröffnung der Verhandlung auf eine Bewährungs­strafe von maximal zwei Jahren verständigt, sagte Richter Helmut Tomöhlen heute vor dem Landgericht Halle.

Der 74 Jahre alten Apothekerin wird vorgeworfen, zwischen Januar 2003 und Juli 2007 ein nicht zugelassenes Arzneimittel aus dem Ausland beschafft zu haben, um individuell für Patienten Medikamente zusammenzustellen. Laut Anklage sparte die Apothekerin dabei im Vergleich zu den Preisen der in Deutschland zugelassenen Arzneimittel mehr als 200.000 Euro ein.

Für die daraus hergestellten Medikamente erhielt sie von den Krankenkassen rund 1,5 Millionen Euro. Dieses Geld hätte sie nach Auffassung der Anklage nicht bekommen, wenn die Kassen von den nicht zugelassenen Arzneimitteln gewusst hätten.

Die Angeklagte räumte zu Prozessbeginn die Vorwürfe ein und bedauerte ihr Vorgehen. Zu den Bewährungsauflagen solle über die bisherige Wiedergutmachung eine Zahlung von 200.000 Euro an die Staatskasse gehören. Die Angeklagte hat nach eigenen Angaben bereits Ende vergangenen Jahres den „Bezugsvorteil“ von 201.405,89 Euro geleistet. Auch weitere Schäden um die 700.000 Euro bei den Krankenkassen hat sie bereits abgegolten. Der Prozess soll am 20. Februar fortgesetzt werden. Einen Tag später könnte bereits das Urteil fallen.

dapd

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