Betriebliche Gesundheitsförderung: Bis 500 Euro bleiben steuerfrei
Berlin – Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören grundsätzlich zum zu versteuernden Arbeitslohn, aber bis 500 Euro pro Jahr bleiben für den einzelnen Arbeitnehmer steuerfrei. Das hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag mitgeteilt.
Der Arbeitgeber kann dabei den Arbeitnehmern Dienstleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes anbieten oder Barzuschüsse für derartige Maßnahmen auszahlen. Allerdings sind die Leistungen des Arbeitgebers nur dann steuerbefreit, wenn sie bestimmten Anforderungen entsprechen. Niedergelegt sind diese Anforderungen im „Leitfaden Prävention“ des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig sind danach unter anderem:
Alle Maßnahmen basieren auf einer Bedarfsanalyse.
Konkrete betriebliche Vorgehensweisen kombinieren Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen mit Angeboten, die eine gesundheitsgerechte Lebensweise unterstützen.
Die Beschäftigten können sich an der Bedarfsanalyse, Planung, Umsetzung und Auswertung der Maßnahmen beteiligen.
Die Maßnahmen werden nach den Prinzipien eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses organisiert.
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