Vermischtes

Betrug: Haftstrafe für Ex-Pflege­dienstchefin

  • Freitag, 18. November 2016

Bremen – Das Bremer Landgericht hat die Ex-Chefin von Pflegediensteinrichtungen in Bre­merhaven und Cuxhaven wegen massiven Abrechnungsbetruges zu fünf Jahren Ge­fängnis verurteilt. Zudem verhängte die Kammer heute eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen je 1.000 Euro gegen sie. Richter Thorsten Prange sprach von einer „systematischen Betrugsmaschinerie“ und bezeichnete die Strafe für die schwangere 37-Jährige als hart.

Die 37-Jährige hatte von 2009 bis 2016 in über 900 Fällen Pflegeleistungen abgerech­net, die gar nicht oder nur teilweise erbracht wurden. Kassen und Sozialträgern entstand so ein Schaden von 600.000 Euro. Das Gericht blieb mit seinem Urteil in der Mitte des Strafrahmens, auf den sich zuvor die Prozessbeteiligten verständigt hatten. Im Gegen­zug hatte die Frau die ihr vorgeworfenen Betrügereien vor Gericht umfassend gestan­den.

Eigentlich hätte der Haftbefehl zumindest bis zur Geburt außer Vollzug gesetzt werden sollen. Auf überraschenden Antrag der Staatsanwaltschaft wurde daraus zunächst nichts. Staatsanwältin Antje Kück legte Minuten vor dem Ende des Hauptverhandlung Beschwerde gegen den Beschluss der Kammer ein und beantragte, dass der Haftbefehl wegen Fluchtgefahr aufrechterhalten wird.

Der Grund: Am gestrigen Donnerstag – einen Tag vor dem Urteil – sei auf das Privat­kon­to des Lebenspartners der Angeklagten von einem Firmenkonto ein Betrag von 460.000 Euro eingegangen, der offenbar auf ein anderes Privatkonto weitergeleitet werden sollte.

Nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft beschloss das Gericht, bis zu Klärung der jüngsten „auffälligen“ Transaktion den Haftbefehl weiter aufrecht zu erhalten. Gerichts­sprecher Helmut Kellermann betonte, es sei nicht auszuschließen, dass Fluchtgefahr bestehen könnte. „Wir müssen das genau prüfen.“

dpa

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