Bewährungsstrafen für Ärzte wegen unerlaubter Methadonabgabe

Lübeck – Wegen unerlaubter Abgabe von Methadon hat das Lübecker Landgericht heute zwei Ärzte zu Bewährungsstrafen von jeweils sechs Monaten verurteilt. Außerdem muss jeder Mediziner 3.000 Euro an eine Suchthilfeorganisation zahlen.
Der 63 Jahre alte frühere Leiter der psychiatrischen Abteilung des Johanniterkrankenhauses und ein 57 Jahre alter Oberarzt hatten gestanden, zwischen 2011 und 2016 in einer Methadon-Ambulanz des Johanniter-Krankenhauses in Geesthacht im Kreis Herzogtum Lauenburg die Ersatzdroge an suchtkranke Patienten abgegeben zu haben.
Damit hätten sie gegen die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und die Apothekenverordnung verstoßen, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen von sieben beziehungsweise neun Monaten gefordert.
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