Ärzteschaft

Bewertungsausschuss passt Portopauschalen an

  • Freitag, 31. Januar 2025
/picture alliance, M.i.S., Bernd Feil
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Berlin – Die Pauschalen für Portokosten werden rückwirkend zum 1. Januar des Jahres von 86 Cent auf 96 Cent erhöht. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit­teilte. Die Höhe der Pauschalen wurde damit an die zum Jahreswechsel erfolgten Preis­änderungen der Deutschen Post angepasst.

„Konkret betrifft die Anpassung vier Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM-Abschnitt 40.4: Die Kostenpau­schale für den Versand von Arztbriefen oder anderen Unterlagen (GOP 40110) sowie die Kostenpauschale 40128“, schreibt die KBV.

Letztere GOP könnten Praxen abrechnen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung oder eine Verordnung beispielsweise für Heilmittel per Video- oder Telefon ausstellen und dem Patienten zusenden würden.

Darüber hinaus sind der KBV zufolge die Kostenpauschale für den Versand einer Bescheinigung bei Krankheit eines Kindes (Formular 21) an die Eltern oder die Bezugsperson (GOP 40129) angehoben worden. Auch diese könnten Praxen bei Konsultationen per Video oder Telefon abrechnen.

Auch der Höchstwert, den ein Arzt oder Psychotherapeut an Portokosten insgesamt erstattet bekommt, ist ent­sprechend gestiegen. Er wird arztgruppenspezifisch festgelegt. Die Kostenpauschalen 40128 bis 40130 unterlie­gen keinem Höchstwert.

EB

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