Ärzteschaft

Bewertungsausschuss regelt Vergütung für Behandlung mit Fingolimod

  • Freitag, 5. Juli 2019
ralwel, stock.adobe.com
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Berlin – Die Beobachtung und Betreuung von Patienten mit multipler Sklerose bei der Gabe des Medikaments Fingolimod wird seit dem 1. Juli vergütet. Der Bewertungs­aus­schuss hat dafür eine neue Leistung in den EBM aufgenommen, wie die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt mitteilte.

Neurologen, die Patienten mit multipler Sklerose Fingolimod (Handelsnahme: Gilenya) verabreichen, erhalten demnach für die laut KBV aufwendige Begleitung 151,95 Euro – zunächst extrabudgetär. Die Abrechnung erfolgt mit der neuen Gebührenordnungs­po­sition (GOP) 01516.

Die KBV weist darauf hin, dass die neue GOP bei der Erstgabe sowie bei der Umstell­ung der Tagesdosis von 0,25 auf 0,5 Milligramm berechnet werden kann. Eine Abrech­nung sei auch möglich, wenn die Therapie unterbrochen werde – in den ersten zwei Behandlungswochen einen Tag oder mehrere Tage, in der dritten und vierten Woche mehr als sieben Tage oder nach dem ersten Behandlungsmonat mehr als zwei Wochen.

Bei der Einnahme von Fingolimod sind der Körperschaft zufolge engmaschige Kontroll­untersuchungen vorgeschrieben. So müssten Patienten vor der ersten Medikamenten­gabe und sechs Stunden nach der ersten Dosis mit einem EKG überwacht werden. Zudem müssten stündliche Messungen von Puls und Blutdruck erfolgen, um eventuelle Symptome einer Bradykardie frühzeitig zu erkennen.

may/EB

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