Politik

Bezahlbare Pflege: Experten plädieren für Gesamtkonzept

  • Freitag, 14. März 2025
/pusteflower9024, stock.adobe.com
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Berlin – Die Pflegeversicherung solle einer Finanz- und Strukturreform unterzogen und zu einer Vollversicherung mit begrenzten Eigenanteilen weiterentwickelt werden. Dafür plädiert die Initiative Pro-Pflegereform und legte heute ein Gutachten mit entsprechenden Empfehlungen vor.

Ziel des Gesamtkonzeptes sei die Schaffung von individuellen Pflegearrangements, in denen quantitativ und qualitativ bedarfsorientierte Leistungen für alle pflegebedürftigen Personen bereitgestellt werden, ohne dass hierdurch ein Verarmungsrisiko entsteht, heißt es im Gutachten.

Durch entsprechende Refinanzierungsmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Beitragssatzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung dabei unterhalb der Entwicklung im Status quo liegt. Die dafür notwendigen Maßnahmen sollen in drei aufeinander aufbauenden Reformschritten umgesetzt werden und bis 2030 abgeschlossen sein.

Angesichts der trotz steigender Beiträge bestehenden Probleme sei insbesondere eine Finanzreform „unerlässlich“, betonte der Pflegeexperte und Gesundheitsökonom Heinz Rothgang im Rahmen der Vorstellung des Gutachtens. Begleitend müsse eine Strukturreform des Leistungsrechts erfolgen. In dieser Kombination seien die Vorschläge „vollumfänglich geeignet“, die identifizierten Reformbedarfe aufzulösen.

Nachhaltige Entlastung in Pflegeheimen ab 2026

In der ersten Reformstufe soll ab 2026 eine spürbare Entlastung für pflegebedürftige Personen greifen – und zwar durch die Begrenzung der Eigenanteile in den Pflegeheimen. Dies soll vor allem mithilfe des sogenannten Sockel-Spitze-Tausches (Versicherte bezahlen in diesem Modell anders als derzeit einen festen Sockel und alle weiteren Kosten bezahlt die Pflegekasse) erreicht werden. Zusätzlich sollen „ordnungspolitisch falsch zugeordnete Leistungsbestandteile“ – beispielsweise Ausgaben für die soziale Sicherung von Pflegepersonen – umfinanziert werden.

Ab 2028 sollen laut dem Konzept weitere Reformbausteine umgesetzt werden. Diese würden eine individuelle Leistungsbemessung und eine neue Ausgestaltung des Pflegegelds beinhalten. Letzteres sei nötig, um Pflegeleistungen im ambulanten Sektor in einem individuellen Mix von professioneller und zivilgesellschaftlicher Leistungserbringung umsetzen zu können.

Zur Sicherung der erforderlichen Versorgungskapazitäten müssten dann auch die Ausbildungsangebote gezielt gesteigert werden. Zudem soll die Begrenzung der Eigenanteile durch den Sockel-Spitze-Tausch in der zweiten Reformstufe auch auf die Leistungserbringung im ambulanten Setting ausgeweitet werden.

Den finanziellen Mehrbelastungen durch diese Reformelemente soll laut Gutachten mit der Bildung einer breiteren Einnahmebasis begegnet werden. Vorgesehen ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sowie eine Ausdehnung der Beitragspflicht auf alle Einkommensarten des Einkommenssteuerrechts.

Zur „Herstellung einer gerechten Lastenverteilung“ zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung ist darüber hinaus ein Finanzausgleich zwischen den beiden Versicherungszweigen vorgesehen.

Ab 2030 sollen die Differenzierung in einen ambulanten und einen stationären Pflegesektor durch eine umfassende Strukturreform aufgehoben und das Pflegesystem entlang einer Trennlinie Pflege/Wohnen neu organisiert werden. Hierzu sollen individuell bedarfsorientierte Leistungen für jeden Pflegebedürftigen bemessen und in ein Budget überführt werden, das zur Ausgestaltung eines individuellen Pflegearrangements unabhängig vom Wohnort des Pflegebedürftigen genutzt werden kann.

„Das Gutachten der Initiative Pro-Pflegereform zeigt auf, dass Pflege auch in Zukunft bezahlbar bleiben und der Beitragssatz nachhaltig stabilisiert werden kann“, erklärte Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Die Sondierungsparteien hätten eine große Pflegereform angekündigt – jetzt müssten Taten folgen.

aha

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