BGH: Kein Schadenersatz für DDR-Soldaten
Karlsruhe – Die Bundesrepublik muss kein Schmerzensgeld oder Schadenersatz an ehemalige DDR-Soldaten bezahlen, die während ihres Dienstes durch Radargeräte gesundheitliche Schäden erlitten haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Der Kläger war von 1962 bis 1971 Soldat und Offizier der Nationalen Volksarmee (NVA) und damals schädigenden Radar- und Röntgenstrahlungen sowie radioaktiver Strahlung ausgesetzt. (AZ: III ZR 90/07)
Laut BGH ist die Bundesrepublik durch den Einigungsvertrag nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Sie habe die NVA nicht als „Betrieb“ übernommen oder gar fortgeführt, sondern vielmehr abgewickelt. Zwar seien die NVA-Radargeräte in den Besitz des Bundes übergangen. Der frühere gesundheitsgefährdende Umgang etwa auf Grundlage unsachgemäßer Dienstanweisungen „hafte“ aber nicht an den Geräten. Deshalb sei der Bund dafür als neuer Besitzer auch nicht verantwortlich.
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