BGH-Urteil: Pflegeheime dürfen keine Reservierungsgebühr verlangen

Karlsruhe – Pflegeheime dürfen für die Zeit bis zum Einzug grundsätzlich keine Reservierungsgebühr verlangen, auch nicht von Privatversicherten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute entschieden (Az. III ZR 225/20).
Eine solche Vereinbarung sei unvereinbar mit den gesetzlichen Vorschriften und deshalb unwirksam.
Nach den Regelungen des Elften Sozialgesetzbuchs müssen gesetzlich Pflegeversicherte nur an den Tagen für ihren Platz bezahlen, die sie tatsächlich im Heim verbringen. Bei Menschen mit einer privaten Pflegepflichtversicherung war das umstritten.
Nach Einschätzung des BIVA-Pflegeschutzbundes, der den Kläger unterstützt hatte, profitieren von dem Urteil auch gesetzlich Krankenversicherte, denn Heime hätten teils auch von ihnen Platzgebühren verlangt.
Der Fall selbst muss erneut am Kölner Landgericht verhandelt werden. Dort ist noch zu klären, ob der Mann, der für seine inzwischen gestorbene Mutter geklagt hatte, allein klageberechtigt ist oder ob es womöglich noch andere Erben gibt.
Gestritten wird um knapp 1.130 Euro für zwei Wochen im Februar 2016, in denen das Heim der Frau einen Platz frei gehalten hatte.
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