BGH verschiebt Urteil zu Rabatten von EU-Versandapotheken
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof hat sein für heute angekündigtes Urteil über Rabatte von EU-Internetapotheken auf rezeptpflichtige Arzneimittel auf die kommende Woche verschoben. Das Gericht will die Entscheidung am 26. Februar bekanntgeben.
Dem BGH liegen mehrere Klagen gegen deutsche und ausländische Apotheken vor. Das Gericht will klären, ob oder in welcher Form Rabatte trotz eines gesetzlichen Verbotes noch möglich sind. Die Klagen stammen aus der Zeit, bevor dieses Verbot in Kraft war.
Auch offene Fragen zum Verkauf von im Ausland bestellten Medikamenten in deutschen Apotheken sollen noch geklärt werden. Gründe für die Verschiebung teilten die Richter nicht mit. Geklagt hatte unter anderem der Bayerische Apothekerverband – durch das gesetzliche Verbot habe sich die Klage für den Verband jedoch inhaltlich erledigt, teilte der Verband mit.
Die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel sind in Deutschland Festbeträge. Seit einer Gesetzesänderung von 2012 gilt das auch für ausländische Versandapotheken, die deutsche Kunden beliefern.
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