Biozide in der Diskussion
Berlin – Ein Zusammenhang zwischen biozidhaltigen Holzschutzmitteln und neurologischen Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson oder Multipler Sklerose ist nicht belegt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Grüne im Bundestag.
Sogenannte Biozide werden zur Desinfektion verwendet, aber auch, um Fassaden von Gebäuden zu schützen, um den Pflanzenbewuchs bei Schiffen zu verhindern und Nagetiere zu bekämpfen. „Doch die Mittel bergen auch Gefahren für Mensch und Umwelt, die die Bundesregierung selbst lange Zeit unterschätzt hat“, schreiben die Grünen-Abgeordneten in ihrer Anfrage.
Häufig erfüllten Biozide nicht nur den ihnen zugedachten Zweck, sondern schädigten auch Lebewesen im Boden und in Gewässern. Gelangen die Stoffe in die Umwelt und die Umgebung von Menschen, würden sie zu einem Risiko für die Gesundheit. „Um dieses Risiko zu minimieren, müssen gesetzliche Regelungen auf nationaler und auf europäischer Ebene weiterentwickelt werden“, fordern die Abgeordneten der Grünen.
Biozide Wirkstoffe würden auf Grundlage von Tierstudien und einer umfassenden Literaturrecherche im Rahmen des europäischen Genehmigungsverfahrens auf mögliche gesundheitsschädigende Effekte hin überprüft, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Bei den derzeit genehmigten Holzschutzmittelwirkstoffen seien daher nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Verwendung keine gesundheitsschädigenden Effekte anzunehmen, auch nicht auf das Nervensystem.
Sie verweist zudem auf die aktuelle EU-Biozid-Verordnung Nummer 528/2012, die festlege, dass Biozidprodukte künftig grundsätzlich keine Wirkstoffe enthalten dürfen, die krebserzeugend oder erbgutverändernd sind, die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen oder hormonähnlich wirken.
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