Bislang 25 Millionen Euro Einsparungen durch Arzneimittel-Preisverhandlungen
Berlin – Die gesetzlichen Krankenkassen haben bislang rund 25 Millionen Euro durch die Preisverhandlungen zwischen den Herstellern von Arzneimitteln und dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gespart. Das berichtet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz werden seit Anfang 2011 neu zugelassene Arzneimittel einer frühen Nutzenbewertung unterzogen. Der Gemeinsame Bundesausschuss beurteilt deren Zusatznutzen gegenüber dem therapeutischen Standard. Bedeutet ein Arzneimittel eine Verbesserungen für die Patienten, vereinbart der GKV-Spitzenverband mit dem Hersteller Erstattungsbeträge, andernfalls ordnen die Kassen dem Medikament einen Festbetrag zu.
Die mit den Kassen ausgehandelten Erstattungsbeträge gelten aber laut dem Paragrafen 130b des Fünften Sozialgesetzbuches nicht sofort, sondern ab dem 13. Monat nach erstmaliger Markteinführung eines neuen Arzneimittels.
Laut Bundesregierung hatten GKV-Spitzenverband und Hersteller bis Anfang Dezember 2012 elf Erstattungspreisverhandlungen abgeschlossen sowie eine weitere durch die Schiedsstelle entschieden. Diese ausgehandelten Erstattungsbeträge traten im Januar, April, Mai, Juli, August, September, Oktober und Dezember 2012 in Kraft. Für das Jahr 2013 erwarten die Kassen laut der Bundesregierung, „niedrige dreistellige Millionenbeträge“ einzusparen.
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