Vermischtes

Blindenverband fordert bessere Arzneimittel­informationen

  • Dienstag, 18. März 2014

Berlin – Die Informationen aus den Beipackzetteln sollen  für blinde und sehbehinderte Menschen einfacher zugänglich werden. Das fordert der Deutsche Blinden- und Sehbe­hindertenverband (DBSV). Der DBSV kritisiert, die Hersteller wollten wichtige Gebrauchsinformationen telefonisch anbieten: Blinde und sehbehinderte Patienten sollten künftig ein Callcenter anrufen, das dann zum Hersteller des jeweiligen Medika­ments durchstelle. Darauf haben sich laut dem DBSV der Bundesverband der Arznei­mittel-Hersteller, Pro Generika, der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller verständigt.

„Das sind doch komplexe Informationen, wer kann sich die schon nach einmaligem Anhören merken“, fragt Renate Reymann, Präsidentin des Sehbehinderten-Verbandes. Außerdem wollten manche Patienten sich über Arzneimittel nur ungern mit einem Mitar­beiter eines Callcenters unterhalten. Dies könne dazu führen, dass Betroffene zu spät oder unvollständig über Risiken und Nebenwirkungen informiert würden.

Pharmaindustrie weist Kritik zurück
Diese Darstellung wies der BPI zurück: „Seit Inkrafttreten der entsprechenden Regelung im Arzneimittelgesetz stehen nach unserer Kenntnis in den Medizinisch-Wissenschaft­lichen-Abteilungen besonders sensibilisierte Kollegen zur Verfügung, um alle Anfragen blinder und sehbehinderter Menschen zu Arzneimitteln zu beantworten“, erläuterte ein BPI-Sprecher gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Gemeinsam mit dem DBSV und der Roten Liste hätten der BPI und weitere Pharma-Verbände einen Patienten-Info-Service entwickelt, der die entsprechenden Informationen weitgehend barrierefrei anbiete. „Außerdem arbeiten gegenwärtig die Vertreter der Pharma-Industrie an einer weiteren Diversifizierung ihres Angebotes“, so der BPI.

Die gemeinsame Online-Plattform mit der Roten Liste lobt auch der DBSV. Hier erhielten Patienten Arzneimittelinformationen in vier Formaten, unter anderem im Großdruck oder als Hörbuch. Zu den Unternehmen, die den Service nutzten, gehörten AstraZeneca, Dr. Falk Pharma, Janssen-Cilag, MSD, Novartis, Pfizer und Roche.

Insgesamt beteiligen sich laut dem DBSV aber nur 21 von 350 in Deutschland ansässi­gen Unternehmen daran. Der Betroffenen-Verband sieht daher die obersten Landes­behörden in die Pflicht und fordert, dass sie die Verfügbarkeit von Gebrauchs­informa­tionen gemäß dem Arzneimittelgesetz schärfer prüfen.

hil

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