Blutkonserven verwechselt: Geldstrafe für Arzt nach Tod von Patientin
Duderstadt – Nach dem Tod einer Patientin in einem Krankenhaus in Duderstadt hat ein früherer Oberarzt der Klinik einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erhalten. Der Anästhesist muss insgesamt 11.700 Euro zahlen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen heute.
In der Duderstädter Klinik war es im Jahr 2015 zu einer folgenschweren Verwechslung gekommen. Eine 81-jährige Patientin hatte bei einer Transfusion versehentlich die Eigenblutreserve einer anderen Patientin erhalten, deren Blutgruppe nicht mit ihrer kompatibel war. Sie war später gestorben.
Die Klinik hatte dem Oberarzt nach dem Tod der Patientin gekündigt. Das in diesem Zusammenhang ursprünglich auch gegen eine Kollegin des Mediziners geführte Ermittlungsverfahren war eingestellt worden.
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