Ausland

Bluttransfusion: Zeuge Jehovas verliert Prozess in Australien

  • Freitag, 27. September 2013

Sydney – Das Oberste Gericht des australischen Bundesstaats New South Wales hat die Berufungsklage eines minderjährigen Zeugen Jehovas gegen eine Bluttransfusion abgelehnt. Das Gericht entschied heute, für eine Revidierung des Urteils vom März gebe es keine rechtliche Grundlage. Es sei weiterhin „Interesse des Staates“, den krebskranken 17-Jährigen bis zu seinem 18. Geburtstag am Leben zu halten. Sobald dieser volljährig sei, könne er über seine weitere Behandlung selbst entscheiden, sagte Richter John Basten zur Begründung.  

Der Jugendliche hatte Klage gegen das Kinderkrankenhaus von Sydney eingereicht, in dem er wegen einer aggressiven Krebsart behandelt wird. Er wollte erreichen, dass er nicht gegen seinen Willen eine Bluttransfusion erhält oder mit Blutprodukten versorgt wird. Seiner Ansicht nach würde dies sein Verhältnis zu Gott stören. Ein Gericht hatte diese Klage im März jedoch abgelehnt. Der Richter erklärte damals, die Bewahrung des Lebens wiege für ihn schwerer als der Respekt vor der Würde des Individuums und seines Glaubens.  

Bei dem Jugendlichen hatten sich die Tumoren trotz mehrerer Chemotherapie-Runden nur geringfügig verkleinert. Daraufhin hatten die Ärzte empfohlen, die Dosen der eingesetzten Medikamente zu erhöhen. Um die daraus folgende Anämie zu behandeln, wurde im Februar eine Bluttransfusion notwendig. Das lehnen die Zeugen Jehovas aber aus religiösen Gründen ab.

afp

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