Ärzteschaft

Blutzucker­messgeräte: Ärzte wollen Kostenerstattung für werdende Mütter

  • Freitag, 21. Dezember 2018
/picture alliance, Jens Kalaene, dpa-Zentralbild
/dpa

Berlin – Die Krankenkassen sollten die Kosten für Blutzuckermessgeräte samt Teststreifen für Schwangere mit Gestationsdiabetes übernehmen. Dafür macht sich die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) stark.

Jährlich entwickeln laut DDG mehr als 40.000 Schwangere einen Diabetes mellitus. Damit zähle der Gestationsdiabetes (GDM) zu den häufigsten Komplikationen in der Schwangerschaft. Nicht oder ungenügend therapiert, drohten Mutter und Kind schwere Gesundheitsschäden, so die DDG. Die Fachgesellschaft weist darauf hin, dass es für die Therapie wesentlich ist, die mütterlichen Blutzuckerwerte regelmäßig zu überprüfen. Die Patientinnen erhielten Blutzuckermessgeräte aber nach wie vor nicht von ihren Krankenkassen erstattet.

„Patientinnen mit Gestationsdiabetes sind eine sehr sensible Patientenklientel“, sagte DDG-Präsident Dirk Müller-Wieland. „Von einer optimalen Blutzuckereinstellung der Mutter hängt nicht nur die Gesundheit des ungeborenen Kindes maßgeblich ab.“ Auch mögliche schwere Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen sowie ein späterer Typ-2-Diabetes der Mutter könnten sich aus einer schlechten Blutzuckereinstellung heraus entwickeln.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die DDG angeregt, Blutzuckermessgeräte für Schwangere mit GDM in den Hilfsmittelkatalog (Produktgruppe 21) des GKV-Spitzenverbandes aufzunehmen – unabhängig davon, ob der GDM mit Insulin behandelt wird oder nicht.

may/EB

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