BMC schlägt Ideen zur Weiterentwicklung des Innovationsfonds vor

Berlin – Die Innovationsinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens muss weiter ausgebaut werden, findet der Bundesverband Managed Care (BMC). Um die Projektförderung im Rahmen des Innovationsfonds zu verbessern und den Fonds als solches weiterzuentwickeln, hat der BMC ein Positionspapier veröffentlicht und heute vorgestellt.
„In den letzten sechs Jahren konnten wir beobachten, wieviel Innovationspotenzial im Gesundheitswesen steckt und wie bessere Versorgung tatsächlich umgesetzt werden kann. Zahlreiche Innovationsfondsprojekte haben das eindrücklich belegt“, erklärte der BMC dazu.
Wie im Koalitionsvertrag der Ampelregierung bereits festgelegt, sei die Verstetigung des Fonds geplant. Diese Chance müsse genutzt werden, um diesen weiterzuentwickeln, so der Verband.
„Wir sehen ganz erheblichen Verbesserungsbedarf“, betonte Lutz Hager, Vorstandsvorsitzender des BMC. Er hoffe, dass der Gesetzgeber das Wort Verstetigung nicht nur dafür nutze, einzelne Projekte in die Regelversorgung zu überführen, sondern den Fonds mit Innovationskraft weiterzuentwickeln.
Der BMC fordert unter anderem konkret, dass die Verfahren zur Beantragung eines Projekts künftig vereinfacht werden sollten. Mit Musterverträgen, einheitlichen Prozessen und einer retrospektiven Rechenschaftspflicht könnte Bürokratie abgebaut werden.
„Das Interesse am Innovationsfonds ist unverändert hoch, allerdings sehen wir auch, dass die Anträge immer komplizierter werden“, kritisierte Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbands.
Außerdem sollte die Projektdauer und die Projektumsetzung flexibler gehandhabt werden. So könnte die Etablierung von kürzeren Projektlaufzeiten Raum für Erprobung für Ideen mit weniger Aufwand bieten. Allerdings sollte es auch längere und flexible Förderzeiträume für größere Projekte geben, heißt es in dem Positionspapier.
Darüber hinaus wünscht sich der BMC, dass die Projekte künftig in Clustern thematisch besser verknüpft und gemeinsam bewertet werden. Aktuell werde jedes Projekt einzeln untersucht, es gebe aber viele gemeinsame Schnittmengen. Hier gingen Synergien verloren und eine gemeinsame Überführung in die Regelversorgung werde erschwert, kritisierte der BMC.
Das Gesundheitswesen bestehe zudem nicht nur aus dem Sozialgesetzbuch V, dass die Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgibt. Auch die Leistungen etwa durch Unfall- und Rentenversicherung könnten Innovationen beisteuern, so Knieps. „Wir brauchen diesbezüglich eine Öffnung der Sozialgesetzbücher“, fordert Knieps.
Mehr Patientenbeteiligung und Transparenz gefordert
Um die Gesundheitsversorgung außerdem zu verbessern, sollte künftig als Voraussetzung für eine Förderzusage eine angemessene Patientenbeteiligung von Beginn an mitgedacht werden. Der BMC schlägt weiter vor, ein transparentes öffentliches Projektmonitoring mit einer strukturierten Datenbank zu etablieren. Hier könnten Fortschritte der Projekte einfacher nachverfolgt werden.
Die Ausschreibungstermine sollten künftig ein Jahr im Voraus bekannt gegeben werden, so der Verband. Und die Förderdauer sollte ein halbes Jahr länger gewährt werden, als der tatsächliche Investitionszeitraum anberaumt ist.
Der Innovationsfonds dient seit 2016 als zentrales gesundheitspolitisches Instrument zur Förderung von neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschung in Deutschland. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), um die Versorgung weiterzuentwickeln und zu verbessern.
Jährlich stehen zunächst bis 2024 200 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fonds ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet. Er legt die Förderschwerpunkte und -kriterien fest und entscheidet über die Verteilung der Fördermittel.
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