Botulinumtoxin: Erstickungssymptome in der Off-label-Anwendung
Bonn – Nach der Injektion von Botulinumtoxin in Halsmuskeln, die in der Behandlung zervikaler Dystonien zum Standard gehört, kann es zur Ausbreitung des Nervengiftes auf benachbarte Strukturen kommen. Im Extremfall sind Schluckstörungen und Atembeschwerden bis hin zu Erstickungssymptomen möglich. Das Risiko besteht vor allem bei der Off-Label-Anwendung, warnt der Hersteller von NeuroBloc®.
NeuroBloc enthält das Botulinumtoxin Typ B, das die Freisetzung von Acetylcholin aus motorischen Endplatten hemmt. Durch die Injektion lassen sich vorübergehend Muskeln lähmen. NeuroBloc wurde aufgrund einer randomisierten Studie zur Behandlung zervikaler Dystonien (Torticollis, „Schiefhals“) zugelassen.
Schon bei dieser Indikation kommt es gelegentlich zu Nebenwirkungen wie Mundtrockenheit, Dysphagie, Verschwommensehen oder Akkommodationsstörungen, die auf eine lokale Ausbreitung des Wirkstoffs hindeuten. Diese Nebenwirkungen sind nach Auskunft des Herstellers bei Anwendung von NeuroBloc bei der zervikalen Dystonie meist vorübergehender Natur. Sie würden in der Regel keine intensive medizinische Behandlung erfordern.
Bei einer fehlerhaften klinischen Anwendung oder einer zulassungsüberschreitenden Anwendung könne es aber auch zu Atembeschwerden oder Erstickungssymptomen oder zur Verschlechterung von Schluckbeschwerden kommen, warnt der Hersteller. Die Gefahr bestehe beispielsweise bei einer Anwendung bei Kindern oder bei Patienten mit ausgeprägten neuromuskulären Erkrankungen oder bei der Gabe einer höheren als der empfohlenen Dosierung.
Der Hersteller warnt für dieser Off-label-Anwendung. NeuroBloc dürfe nur gemäß seiner Indikation verwendet werden, heißt es in dem mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA und dem Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM abgestimmten Informationsbrief.
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