Politik

Brandenburg will Rettungswagenfahrten bundesweit neu regeln

  • Donnerstag, 11. September 2025
/picture alliance, Jens Niering
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Potsdam – Sogenannte „Fehlfahrten“ von Rettungswagen sollen künftig von den Krankenkassen erstattet werden. Das will das Land Brandenburg mit einer Bundesratsinitiative erreichen. Demnach sollen die Kassen auch zahlen, wenn Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht, sondern ambulant versorgt werden.

„Wir brauchen dringend eine Reform des Rettungsdienstes und der Notfallversorgung in Deutschland“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) gestern in Potsdam.

„Einsätze ohne Transport in ein Krankenhaus sowie Transporte in ambulante Einrichtungen müssen zukünftig erstattungsfähig werden – unabhängig ob eine Behandlung von ärztlichem oder nicht ärztlichem Personal durchgeführt wird.“ Damit wolle man eine bedarfsgerechte Steuerung der Patienten im Rettungsdienst ermöglichen.

„Der Rettungsdienst ist eine tragende Säule der Gesundheitsversorgung und damit der Daseinsvorsorge“, sagte Müller. „Wir benötigen dringend eine Verzahnung des Rettungsdienstes mit ambulanten Versorgungszentren, denn das System steht unter erheblichem finanziellem Druck.“

Die gesundheitspolitische Sprecherin der BSW-Fraktion, Jouleen Gruhn, plädierte ebenfalls für eine noch in diesem Jahr in Kraft tretende, bundesweit einheitliche Regelung, die Bürgerinnen und Bürger entlastet und für die Träger des Rettungsdienstes Rechts- und Planungssicherheit biete.

„Es wäre wichtig, dass auch sogenannte ‚Fehlfahrten’ von den Krankenkassen erstattet werden“, sagte Gruhn. „Damit kann auch verhindert werden, dass Patienten unnötigerweise ins Krankenhaus mitgenommen werden und damit dem Gesundheitssystem weitere Kosten entstehen.“

Zudem sei es dringend geboten, den Rettungsdienst mit ambulanten Versorgungszentren zu verzahnen. „Wenn Patienten medizinisch behandelt werden, egal ob stationär oder ambulant, muss auch sichergestellt sein, dass die Kosten dafür von den Kassen übernommen werden.“

Im Juli hatte der Brandenburger Landtag mit der Mehrheit der Regierungskoalition beschlossen, die Bundesregierung zur zügigen Verabschiedung des „Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“ aufgefordert. Hintergrund war ein Streit zwischen Kommunen und Krankenkassen zur Finanzierung der Fehlfahrten.

Im Sommer hatte man sich unter Vermittlung von Gesundheitsministerin Britta Müller auf einen Kompromiss geeinigt, wonach die Kassen vorläufig die Finanzierung der Fehlfahrten übernehmen. Die im Kreis Märkisch-Oderland verschickten Gebührenbescheide wurden nach Angaben der örtlichen Landtagsabgeordneten Sina Schönbrunn (SPD) mittlerweile zurückgezahlt.

benl

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