Ausland

Britische Witwe darf Sterbehilfeklage fortsetzen

  • Montag, 7. Januar 2013

London – Die Witwe eines schwerstbehinderten Mannes darf in Großbritannien weiter für das Recht auf assistierten Suizid kämpfen. Ein Berufungsgericht in London machte nach britischen Zeitungsberichten von Freitag den Weg für eine neue Klage frei. Der Patient Tony Nicklinson war im August im Alter von 58 Jahren gestorben, eine Woche nachdem er vor Gericht mit der Forderung nach Recht auf Selbsttötung unter ärztlichem Beistand gescheitert war.

Nach einem Bericht der Times vom Freitag will inzwischen ein anderer körperlich gelähm­ter, aber geistig klarer Patient einen assistierten Suizid gerichtlich durchsetzen. Die Anwäl­tin der Familie Nicklinson, Saimo Chahal, prüfe die Möglichkeit, beide Fälle zusammenzulegen.

Ein Sprecher der Lebensschutz-Initiative „Care Not Killing“, Alistair Thompson, wandte sich unterdessen gegen eine Änderung der bestehenden Rechtspraxis. Das Gesetz schütze Kranke, Alte, Depressive und Behinderte vor dem Gefühl, ihrem Leben ein Ende setzen zu müssen. „Es schützt die, die keine Stimme gegen Ausbeutung und Druck haben, und dient als Abschreckung vor möglichem Missbrauch“, sagte Thompson laut der Zeitung Daily Mail.

kna

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