Brustkrebszentren: Ärztekammer Westfalen-Lippe mahnt Erhalt von Zuschlägen an
Münster – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) fordert den Erhalt der Krankenkassenzuschläge für Brustkrebszentren. Die im vergangenen Jahr vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Neuregelung der Finanzierung von klinischen Spitzenzentren könne negative Auswirkungen auf die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung in Brustzentren haben.
Konkret befürchtet die ÄKWL einen erheblichen Qualitätsverlust bei der Brustkrebsbehandlung, da die Regelung des G-BA einen Großteil der Brustzentren in Nordrhein-Westfalen (NRW) von einer ausreichenden Finanzierung ausschließe.
„Die Anforderungen des G-BA gefährden die bisher hohe Versorgungsqualität von Brustkrebspatientinnen in unserem Land erheblich“, so ÄKWL-Präsident Johannes Albert Gehle. Eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von Brustkrebs in NRW sei damit nicht mehr gewährleistet.
Laut Beschluss des G-BA müssen in Krebszentren mindestens drei von sieben Tumorentitäten – Darmkrebs, Brustkrebs, gynäkologische Krebsarten, hämatologische Neoplasien, Hautkrebs, Lungenkrebs und Prostatakrebs – Bestandteil der Versorgung sein. Der Anreiz zur Erbringung der zusätzlichen, qualitätssteigernden Leistungen entfalle damit, so die Ansicht der Kammer.
Dies habe einen negativen Einfluss auf die Bereitschaft der Kliniken, den hohen Standard der Brustkrebsbehandlung zu halten und weiter auszubauen. „Von jetzt etwa 50 Zentren mit 90 Standorten werden nach G-BA-Kriterien vermutlich weniger als zehn verbleiben“, prognostiziert Gehle.
Es sei zu befürchten, dass die Mehrleistungen der Brustkrebszentren in NRW, die einen nachgewiesenen Qualitätszuwachs und Mehrwert für Patientinnen mit sich bringen würden, angesichts der fehlenden Finanzierung künftig nicht mehr flächendeckend und wohnortnah erbracht werden können, so Gehle.
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