Ärzteschaft

Bürokratieabbau: Vereinfachtes Psychotherapie­formular

  • Freitag, 26. August 2016

Berlin – Eine Änderung in der Psychotherapie-Vereinbarung bringt für Therapeuten und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) eine bürokratische Entlastung. Für das Muster „PTV 7“ entfällt ab dem 1. Oktober 2016 der Durchschlag „b“. Darauf wies die Kassen­ärzt­liche Bundesvereinigung hin, die sich darüber mit dem GKV-Spitzenverband ver­stän­digt hat.

Mit dem Formular „PTV 7“ unterrichten die Krankenkassen die Therapeuten darüber, ob sie eine beantragte Psychotherapie genehmigt haben. Die Bescheinigung wird bisher in drei Ausführungen ausgestellt. Der Durchschlag PTV 7a wird von der Krankenkasse an den behandelnden Therapeuten geschickt. Bei der Krankenkasse verbleibt die Durch­schrift PTV 7c.

Den Durchschlag PTV 7b mussten Psychotherapeuten bislang an die jeweilige Kassen­ärztliche Vereinigung (KV) senden. Da die KV die Angaben zu den genehmigten Thera­pie­stunden auch durch die Abrechnungsdaten des Psychotherapeuten erhält, kann auf den Durchschlag „b“ verzichtet werden. Alte Vordrucke können aufgebraucht werden.

EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung