Bürokratieabbau: Vereinfachtes Psychotherapieformular
Berlin – Eine Änderung in der Psychotherapie-Vereinbarung bringt für Therapeuten und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) eine bürokratische Entlastung. Für das Muster „PTV 7“ entfällt ab dem 1. Oktober 2016 der Durchschlag „b“. Darauf wies die Kassenärztliche Bundesvereinigung hin, die sich darüber mit dem GKV-Spitzenverband verständigt hat.
Mit dem Formular „PTV 7“ unterrichten die Krankenkassen die Therapeuten darüber, ob sie eine beantragte Psychotherapie genehmigt haben. Die Bescheinigung wird bisher in drei Ausführungen ausgestellt. Der Durchschlag PTV 7a wird von der Krankenkasse an den behandelnden Therapeuten geschickt. Bei der Krankenkasse verbleibt die Durchschrift PTV 7c.
Den Durchschlag PTV 7b mussten Psychotherapeuten bislang an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) senden. Da die KV die Angaben zu den genehmigten Therapiestunden auch durch die Abrechnungsdaten des Psychotherapeuten erhält, kann auf den Durchschlag „b“ verzichtet werden. Alte Vordrucke können aufgebraucht werden.
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