Bund hält Entschädigungen bei Impfschäden für angemessen

Berlin – Sollte es bei Schutzimpfungen zu Schäden kommen, greifen gesetzliche Regelungen zur Entschädigungen – diese sind nach Ansicht der Bundesregierung angemessen.
„Das Gesetz gewährt unter den jeweiligen Voraussetzungen monatliche Entschädigungszahlungen, Leistungen zur Teilhabe sowie einen Berufsschadensausgleich und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag.
Übernommen würden für anerkannte Schädigungsfolgen zudem notwendige Leistungen der Krankenbehandlung sowie Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation sowie das Krankengeld. Betroffene könnten auch Leistungen der Traumaambulanzen und des Fallmanagements erhalten.
„Das Niveau der zu gewährenden Leistungen wurde erheblich erweitert, insbesondere wurden die Entschädigungszahlungen wesentlich erhöht“, berichtet die Bundesregierung. Hierzu zählten beispielsweise besondere psychotherapeutische Leistungen, besondere zahnärztliche sowie implantologische Leistungen und besondere verschreibungspflichtige Arzneimittel.
„Somit wird eine qualitativ hochwertige und an den besonderen Bedarfen der Berechtigten des Sozialen Entschädigungsrechts ausgerichtete Versorgung gewährleistet“, lautet das Fazit der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage.
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