Bund rechnet mit erheblichen Folgekosten aus Coronakrise

Berlin – Für das kommende Jahr rechnet die Bundesregierung mit Folgekosten aus der Coronapandemie etwa durch die Maskenbeschaffung in Höhe von bis zu 569 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Paula Piechotta, Mitglied im Haushaltsausschuss und Berichterstatterin für den Gesundheitsetat, hervor.
Die Annexkosten – insbesondere Logistik und Verwertung, Rechtsberatung und Beratung – beziffert das Ministerium auf bis zu 63 Millionen Euro. Darüber hinaus können demnach Gerichtskosten einschließlich Anwaltsausgaben in Höhe von bis zu 26 Millionen Euro anfallen.
Die BMG-eigenen Beschaffungen, inklusive Steuer- und Zollrisiken, belaufen sich auf bis zu 120 Millionen Euro und das Open-House-Verfahren – eine Beschaffungsmethode ohne Verhandlungen zu festen Preisen – sei mit einem Vergleichsvolumen zuzüglich Zinsen von bis zu 360 Millionen Euro veranschlagt, schreibt das Ministerium.
Mit ähnlichen Abwicklungsrisiken aus Verträgen zu direkten Maskenbeschaffung von bis zu 120 Millionen Euro sowie von 360 Millionen Euro aus Rechtsstreitigkeiten hatte das BMG auch schon für das laufende Jahr 2025 gerechnet.
Tatsächlich angefallene Kosten werden im Einzelplan 15 für das laufende Jahr mit etwa 260 Millionen Euro angegeben. 60 Millionen waren an Mitteln im Haushalt konkret veranschlagt worden, rund 200 Millionen Euro stammen aus einem haushalterischen Restposten.
Der Resteblock belief sich im Jahr 2024 noch auf 1,61 Milliarden Euro. Ende 2025 wird dieser im Einzelplan 15 auf einen Rest von 1,42 Milliarden Euro beziffert. Das Geld kann – obwohl es sich um keinen haushalterisch flexiblen Titel handelt – wegen eines Haushaltsvermerks und der Genehmigung aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) auch über die Jahre weiter geschoben und genutzt werden.
Auch im Haushaltsplan des Bundesgesundheitsministeriums für das kommende Jahr sind mit 5,4 Millionen Euro deutlich weniger frische Mittel eingestellt als erforderlich sein dürften. Die eventuell anfallenden Kosten sollen auch im kommenden Jahr aus den verbliebenen Restmitteln finanziert werden.
Die Grünen kritisieren die Haushaltsaufstellung als zu ungenau. „Wenn das BMG absehbare und vertraglich gebundene Kosten nur zu rund einem Prozent ausweist und 99 Prozent nur auf Nachfrage nennt, hat das mit Haushaltsklarheit und Wahrheit nichts zu tun“, bemängelte Piechotta. Demokratie funktioniere nur dann gut, wenn Regierungshandeln für die Bürger nachvollziehbar sei und kritisiert werden könne.
„Wer auf dem Papier einen ‚sauberen’ Haushalt präsentiert, obwohl völlig klar ist, dass für die Masken-Folgekosten schon – Stand jetzt – absehbar knapp eine halbe Milliarde allein nächstes Jahr ansteht, der will das Milliardendebakel um die Spahn-Maskendeals bewusst verschleiern“, so die Grünen-Abgeordnete.
Hintergrund der Coronafolgekosten sind unter anderem die Maskenbeschaffungen des Ministeriums unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Ihm wird vorgeworfen, zu viele Masken beschafft und dafür zu viel Geld ausgegeben zu haben.
Bei den Streitigkeiten geht es unter anderem um das Open-House-Verfahren, mit dem sich Spahns Ministerium 2020 eingeschaltet hatte, um dringend benötigte Masken heranzuschaffen. Das BMG ging damals Lieferverträge ohne Verhandlungen zu festen Preisen ein. Wegen dann nicht abgenommener Masken klagten Lieferanten, aus Streitigkeiten drohen dem Bund noch Risiken.
Spahn selbst steht dadurch seitdem in der Kritik. Zuletzt hatte es Versuche gegeben, die Sachverhalte aufzuklären. Die Juristin Margaretha Sudhof sollte 2024 – vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzt – die Beschaffung von Masken zu Beginn der Coronakrise 2020 aufklären.
In ihrem Bericht, der vor der Sommerpause öffentlich geworden war, erhob Sudhof schwere Vorwürfe gegen Spahn. So habe der heutige Unionsfraktionschef etwa gegen den Rat seiner Fachabteilungen gehandelt. Spahn hingegen rechtfertigte das damalige Krisenmanagement.
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