Politik

Bund und Länder wollen Regeln an Omikron anpassen

  • Freitag, 7. Januar 2022
Hendrik Wüst (CDU), Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, sprach mit seinen Amtskollegen und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über den weiteren Weg in der Coronakrise. /picture alliance, dpa Pool, Bernd von Jutrczenka
Hendrik Wüst (CDU), Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, sprach mit seinen Amtskollegen und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über den weiteren Weg in der Coronakrise. /picture alliance, dpa Pool, Bernd von Jutrczenka

Berlin – Die Ministerpräsidenten der Länder haben heute mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der hochansteckenden Omikron-Variante von SARS-CoV-2 beraten. Gefasst wurden unter anderem Beschlüsse etwa zu Quarantäneregelungen oder auch zum Zutritt zur Gastronomie.

Demnach zeigten sich Bund und Länder einig, eine gemein­sa­me Regelung zu „2G plus“ im Kernbereich der Gastronomie vorzusehen. Eine dritte Impfung – also die Boosterim­pfung – soll damit ebenso wie doppelt geimpft und getestet eingeschlossen sein.

Darüber hinaus sollen die Quarantä­neregeln gelockert werden, um zu viele Personalausfälle – insbeson­dere in wichtigen Versorgungsbereichen – zu vermeiden. Bisher gilt für Kontaktpersonen eines mit der Omikron-Virusvariante infizierten Menschen eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann.

Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischim­pfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein. Dies gilt auch für vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene.

Für alle Übrigen enden Isolation beziehungsweise Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Auch um den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung zu tragen, ist nach einer Infektion oder als Kontaktperson das „Freitesten“ nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen­schnell­test (mit Nachweis) möglich.

Um die vulnerablen Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungs­hilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach einer Infektion nach sieben Ta­gen nur durch einen verpflichtenden negativen PCR-Test beendet werden – wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen negativen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie regelmäßig getestet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind außerdem möglich bei hohem Schutzniveau – etwa durch tägliche Tests oder Maskenpflicht.

Außerdem enthält die Diskussionsgrundlage eine dringende Empfehlung, im öffentlichen Personennah­verkehr und im Einzelhandel FFP2-Masken zu tragen. Ver­pflich­tend wäre dies aber nicht, damit könnte auch weiter die einfache OP-Maske verwendet werden.

Bundesweit bleibt der Zugang zu Kultureinrichtungen wie Kinos oder Theater sowie zum Einzelhandel – mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs nur für Geimpfte und Genesene (2G-Regel) möglich. In den Ländern sollen möglichst Clubs und Disko­theken in Innenräumen geschlossen und Tanzveranstal­tungen verboten.

Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen erlaubt sind, soll bestehen bleiben. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt dann weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Men­schen aus einem weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind jeweils ausgenommen.

Bund und Länder sollen der Vorlage zufolge zudem in den kommenden Wochen zur verstärkten Nutzung des Homeoffice aufrufen – es gilt ohnehin bereits die Pflicht, soweit wie möglich von Zuhause aus zu arbeiten. Aufgerufen wird auch zur Boosterung: Wer ein- oder zweimal geimpft ist, soll zeitnah eine Auf­frischung bekommen können. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten, sollen noch einmal gezielt angesprochen werden.

„Das Impfen ist wichtig. Wir müssen da weiter vorankommen. Der Impffortschritt ist nicht sehr groß“, sag­te Bundeskanzler Scholz. Er bitte alle um Mithilfe beim Boostern – bis Ende Januar wolle man weitere 30 Millionen Boosterdosen verimpfen. In Bezug auf die Impfpflicht unterstrich er, dass er nach wie vor daran festhalten will. Der Bundestag werde dazu demnächst Vorschläge beraten.

Auch Hendrik Wüst (CDU), Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und Ministerpräsident von Nord­rhein-Westfalen, bezeichnete die Impfung als wichtigstes Mittel. Er betonte, Bund und Länder hiel­ten an dem Vorhaben einer allgemeinen Impfpflicht fest. Die Länder würden davon ausgehen, dass bald ein Zeitplan für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht vorgelegt werden würde. Wüst forderte auch die Wiedereinführung der epidemischen Notlage.

Franziska Giffey (SPD), Regierende Bürgermeisterin von Berlin, hält es für wichtig, nicht nur eine voraus­schauende Pandemiepolitik zu machen, sondern auch eine maßvolle. Jede Einschränkung, die man treffe, müsse mit den Freiheitsrechten abgeglichen werden. Es gehe darum, dass man durch Omikron mit mehr Infizierten rechnen müsse, daher seien die weiteren Beschränkungen vertretbar. Zugleich habe man aber auch Hilfestellungen beschlossen. So könnten Geboosterte weiterhin ohne zusätzlichen Test die Gastro­nomie besuchen.

Bindend sind die Beschlüsse nicht. Es bleibt weiter den einzelnen Bundesländern überlassen, diese um­zu­setzen. In der Vergangenheit sind immer wieder einzelne Länder von den Vereinbarungen abgewichen. Die nächste MPK soll am 24. Januar stattfinden.

Nach Angaben der zuständigen Landesbehörden ist Omikron inzwischen in etlichen Bundesländern die vorherrschende Virusvariante. Regional werden Coronaauflagen teils schon verschärft, wie gestern etwa in Schleswig-Holstein.

Anm. d. Red.: Die Meldung wurde aktualisiert.

may/aha/dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung