Politik

Bund will Regelung zum Kinderkrankengeld überprüfen

  • Donnerstag, 17. Juli 2025
/Rido, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundesregierung will überprüfen, ob die Regelung zum Kinderkrankengeld ab dem Jahr 2026 angepasst werden muss. Nach einer pandemiebedingten Erweiterung der Kinderkrankengeldtage für die Jahre 2021 bis 2023 war die Anzahl für 2024 und 2025 befristet geregelt worden. Für 2026 und die Folgejahre gibt es noch keine entsprechende Regelung.

Ohne eine entsprechende Anschlussregelung könnte die Höchstzahl der Kinderkrankengeldtage von derzeit 15 Tagen pro Kind und Elternteil im Jahr auf zehn Tage reduziert werden. Alleinerziehenden stünden noch 20 Tage statt bisher 30 Tage pro Jahr zu.

Haben Eltern mehrere Kinder, gilt derzeit eine maximale Anzahl von 35 Tagen und 70 Tagen für Alleinerziehende. Ohne Anschlussregelung könnte die Maximalanzahl bei mehreren Kindern im Jahr 2026 auf 25 Tage sinken, für Alleinerziehende auf 50.

Der Anspruch besteht, sofern ein Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht beendet hat oder es wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist und keine andere im Haushalt lebende Person auf das Kind aufpassen kann. Es darf kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber bestehen.

Kinderkrankengeld wird auch bei einer stationären Mitaufnahme der Eltern gezahlt und die Dauer nicht auf die jährlichen Kindergeldkrankentage angerechnet. Eltern unheilbar kranker Kinder mit begrenzter Lebenserwartung haben unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ein Elternteil das Kind palliativ betreuen muss.

Die Antwort der Bundesregierung folgte auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, die dazu aufrief, das Thema unabhängig von pandemiebedingten Ausnahmesituationen zu betrachten. Gefragt wurde auch danach, in wie vielen Fällen der vorgesehene Zeitraum für Kinderkrankengeldtage überschritten wurde.

Die amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung enthielten „aggregierte Informationen zu Leistungsausgaben, Fallzahl und Bezugstagen für den Bezug von Kinderkrankengeld“, heißt es dazu von der Bundesregierung. Daten zu einzelnen Fällen, ihrer Dauer und der Diagnose des Kindes lägen ihr nicht vor.

Wenn die Maximalanzahl der Kinderkrankengeldtage überschritten werde, zahle die Krankenkasse keine Leistung, so die Regierung. Deshalb habe sie auch keinen Überblick über Fälle, die die maximale Zahl der Kinderkrankengeldtage überschritten haben.

„In einer zunehmend von Erwerbstätigkeit geprägten Gesellschaft und angesichts einer steigenden Zahl von Einelternfamilien stellt das Kinderkrankengeld ein wesentliches Instrument zur Absicherung des Verdienstausfalls bei kinderkrankheitsbedingter Abwesenheit vom Arbeitsplatz dar“, heißt es in der Antwort. Die Regelung für 2026 werde geprüft.

nfs

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