Bund will sich an Finanzierung der Pflegeversicherung beteiligen

Berlin – Der Bund will sich ab dem Jahr 2022 mit einer Milliarde Euro pro Jahr an der Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung beteiligen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Das Geld soll dazu beitragen, die ebenfalls als Änderungsanträge zum GVWG vorliegenden neuen Leistungen der Pflegeversicherung zu finanzieren. In einem früheren Änderungsantrag hatten die Regierungsfraktionen noch angedacht, dass der Bund künftig die Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen übernimmt.
Ebenfalls zur Gegenfinanzierung der vorgesehenen neuen Leistungen der Pflegeversicherung wollen die Fraktionen den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 Beitragssatzpunkt von 0,25 auf 0,35 Beitragssatzpunkte anheben.
Im März 2021 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Arbeitsentwurf eines Pflegereformgesetzes vorgelegt, mit dem sowohl Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Leistungsausweitung der Pflegeversicherung als auch Pläne aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegenden enthalten waren.
Weil die bis zum Ende der Legislaturperiode verbleibende Zeit für ein eigenes Gesetzgebungsverfahren nicht mehr ausreichte, wurden die Vorhaben aus der KAP aus dem Arbeitsentwurf herausgelöst und als Änderungsanträge in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum GVWG aufgenommen.
Vorgesehen ist unter anderem, dass Pflegeeinrichtungen nur noch Leistungen mit den Pflegekassen abrechnen können, wenn sie ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen. Zudem sollen Pflegeheimbewohner einen Zuschuss zu ihrem Eigenanteil erhalten, wenn sie länger als ein Jahr in einem Pflegeheim leben. Da die konkrete Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen bislang ungeklärt war, verzögerte sich bislang die Verabschiedung des GVWG.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: