Politik

Bund will sich an Finanzierung der Pflegeversicherung beteiligen

  • Freitag, 28. Mai 2021
/studio v-zwoelf, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bund will sich ab dem Jahr 2022 mit einer Milliarde Euro pro Jahr an der Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung beteiligen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Gesundheitsver­sor­gungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Das Geld soll dazu beitragen, die ebenfalls als Änderungsanträge zum GVWG vorliegenden neuen Leis­tungen der Pflegeversicherung zu finanzieren. In einem früheren Änderungsantrag hatten die Regie­rungsfraktionen noch angedacht, dass der Bund künftig die Rentenversicherungsbeiträge für Pflegeper­sonen übernimmt.

Ebenfalls zur Gegenfinanzierung der vorgesehenen neuen Leistungen der Pflegeversicherung wollen die Fraktionen den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 Beitragssatzpunkt von 0,25 auf 0,35 Beitragssatzpunkte anheben.

Im März 2021 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Arbeitsentwurf eines Pflegereform­gesetzes vorgelegt, mit dem sowohl Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Leistungsausweitung der Pflegeversicherung als auch Pläne aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) zur Verbesserung der Ar­beitsbedingungen der Pflegenden enthalten waren.

Weil die bis zum Ende der Legislaturperiode verbleibende Zeit für ein eigenes Gesetzgebungsverfahren nicht mehr ausreichte, wurden die Vorhaben aus der KAP aus dem Arbeitsentwurf herausgelöst und als Änderungsanträge in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum GVWG aufgenommen.

Vorgesehen ist unter anderem, dass Pflegeeinrichtungen nur noch Leistungen mit den Pflegekassen abrechnen können, wenn sie ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen. Zudem sollen Pflegeheimbewohner einen Zuschuss zu ihrem Eigenanteil erhalten, wenn sie länger als ein Jahr in einem Pflegeheim leben. Da die konkrete Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen bislang ungeklärt war, verzögerte sich bislang die Verabschiedung des GVWG.

fos

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