Bundemantelvertrag: Was sich im Praxisalltag ändert
Berlin – Ab 1. Oktober gilt der neue Bundemantelvertrag. Über dadurch entstehende Änderungen im Praxisalltag informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem neuen Video-Podcast in ihrem Web-TV-Angebot.
Eine wichtige Neuerung dabei: „Wir haben unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus das Thema der formlosen Anfragen neu geordnet“, erklärt KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Köhler in dem Beitrag. Künftig werde es nur noch ein Rahmenformular geben, das auch eine Vergütungslösung für die Vertragsärzte erhält. „Das ist sehr wichtig; das schafft diese Vielfalt an Zetteln, die einzelne Krankenkassen in die Praxen einfluten, ab und löst endlich auch die Vergütungsfrage“, so Köhler weiter.
Eine weitere Änderung ist der KBV zufolge, dass fortan die Krankenkasse haftet, wenn ein Patient eine ungültige oder gestohlene Karte in der Praxis vorlegt. Und: Ungültige Versichertenkarten müssen weiterhin durch die Kassen eingezogen werden anstatt nur gesperrt zu werden. Zudem dürfen auch Assistenzärzte ab dem 1. Oktober Bescheinigungen und Vordrucke unterschreiben.
Köhler: „Eine Änderung zum Schluss: Bisher war es so, dass in Medizinischen Versorgungszentren auch sogenannte Auftrag nehmende Ärzte, wie Pathologen, Radiologen mit nicht Auftrag nehmenden Ärzten wie Frauenärzten zusammengehen konnten.“ In der normalen Praxis sei dies nicht möglich gewesen. „Das ist jetzt gleichgezogen worden“, so der KBV-Chef.
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