Bundesärztekammer: Assistierter Suizid ist keine ärztliche Aufgabe

Berlin – „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe“, heißt es in der Neufassung der „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“, die in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes veröffentlicht werden.
„Das wird sehr viel klarer. Nach wie vor ist die ethische Grundeinstellung von uns Ärzten, Menschen gesund zu erhalten, Krankheiten zu erkennen und zu bekämpfen, Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen,“ sagte der Präsident der Bundesärztekammer, im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt.
Dabei sei ein entscheidender Punkt: „Wann ist eine auf Heilung ausgerichtete Behandlung nicht mehr indiziert, wann muss auf Palliativmedizin umgestellt werden? Natürlich im Einverständnis mit dem Patienten, der sich dann darüber klar werden muss, dass seine Krankheit jetzt in einem Stadium ist, in dem eine Heilung nicht mehr möglich ist.“ Wenn ein Patient den Arzt um Rat frage, sei es seine Aufgabe herauszufinden, ob der Patient nicht doch eine Krankheit habe, die diesen Suizidwunsch begründe und die behandelt werden könne.
In Bezug auf die anstehende Neufassung der (Muster-)Berufsordnung spricht sich Hoppe dafür aus, „dass wir das Berufsrecht so formulieren, dass Nachdenklichkeit bei Ärztinnen und Ärzten erzeugt wird, wie sie sich berufsrechtlich zu verhalten haben. Auch unter den jetzt gültigen Bestimmungen hat es in der Vergangenheit mit Ausnahme des Falls Hackethal noch nie eine berufsrechtliche Auseinandersetzung gegeben“.
Die jetzt beschlossene Neufassung sei aufgrund des Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes, das insbesondere die Patientenverfügung regelt, sowie aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs notwendig geworden.
Scharfe Kritik an der Neufassung der Grundsätze der Bundesärztekammer äußerte die Deutsche Hospiz Stiftung, eine Patientenschutzorganisation für Sterbende und Schwerstkranke. Der "ärztliche Ethos" sei abgeschafft worden, erklärte deren geschäftsführender Vorstand Eugen Brysch.
Die neuen Leitlinien böten zudem keine allgemeingültigen Regeln. Die Formulierung, Sterbehilfe sei keine ärztliche Aufgabe, lasse jeden Mediziner mit sich selbst allein, wenn er vor der Gewissensentscheidung stehe, eine Selbsttötung zu unterstützen oder nicht.
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