Bundesärztekammer: Online-Praxen können direkten Patienten-Arzt-Kontakt nicht ersetzen
Berlin – Die Bundeärztekammer (BÄK) begrüßt die vom Bundeskabinett geplante Änderung des Arzneimittelgesetzes. „Es ist richtig, dass die Bundesregierung der Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente über Online-Praxen einen Riegel vorschiebt“, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. Künftig sollen verschreibungspflichtige Medikamente Patienten nur noch ausgehändigt werden, wenn das Rezept nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurde.
In diesem Zusammenhang wies Montgomery darauf hin, dass die Berufsordnung Ärzten bereits heute verbietet, Patienten zu behandeln, die nicht persönlich und physisch mit ihnen in Kontakt stehen. „Behandlungen und Diagnosen ausschließlich über das Telefon oder über das Internet reichen einfach nicht aus. Sie können zu Fehldiagnosen führen und Patienten gefährden“, warnte der BÄK-Präsident. Die gesetzliche Klarstellung werde auf diesem Gebiet für noch mehr Rechtssicherheit sorgen.
In einer Handreichung für Ärzte hat die BÄK Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung zusammengestellt. Darin weist sie unter anderem darauf hin, dass eine Beratung oder eine Behandlung nur dann zu einem bestimmten Anteil unter Einsatz von Print-und Kommunikationsmedien erfolgen kann, wenn in erforderlichem Maß der persönliche Kontakt zwischen Patient und Arzt sichergestellt ist.
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