Bundesamt für Soziale Sicherung: Algermissen wird neuer Präsident, Amtseinführung im Dezember

Berlin – Markus Algermissen wird neuer Präsident des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS). Er übernimmt das Amt zum 1. Dezember, eine offizielle Amtseinführung soll es am 2. Dezember in Bonn geben. Das bestätigte das BAS dem Deutschen Ärzteblatt auf Anfrage.
Die Personalie ist bereits durch das Bundeskabinett bestätigt worden und im BAS offiziell verkündet worden. Algermissen folgt auf Frank Plate, der sich seit Ende September dieses Jahres im Ruhestand befindet. Derzeit wird die Behörde von Vizepräsidentin Heike Höhne angeführt.
Das BAS untersteht offiziell dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Amtseinführung wird Michael Schäfer, Staatssekretär und Amtschef im BMAS, vornehmen.
Der Jurist und Ministerialdirigent Algermissen war 19 Jahre lang im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) tätig – zuletzt von 2018 an als Leiter der Unterabteilung 31 „Medizin- und Berufsrecht“, die neuerdings „Medizinrecht; Öffentliche Gesundheit“ heißt. Die direkte Nachfolge der Unterabteilung 31 übernimmt Claudia Siepmann.
Algermissen hat in den Vorjahren von 2015 bis 2018 die Abteilung 21 „Gesundheitsversorgung, Krankenhauswesen“ gemanagt. Weitere Stationen im BMG waren Referatsleitung des Leistungs- und Beitragsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Leitung des Kabinetts- und Parlamentsreferats im Gesundheitsministerium.
Im Kanzleramt war Algermissen in den Jahren 2005 und 2006 Referent im Bund-Länder-Referat, davor arbeitete er vier Jahre lang in der Verwaltung des Bundestages.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung untersteht zwar dem Arbeitsministerium, hat aber für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – und damit die bundesweit geöffneten Krankenkassen – eine wichtige Bedeutung. Dem BAS obliegt zum Beispiel nicht nur die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.
Es prüft auch die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der bundesunmittelbaren Krankenkassen. Nicht dazu gehören etwa die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen), die der Aufsicht durch die Bundesländer unterstehen.
Darüber hinaus nimmt das BAS Verwaltungsaufgaben wahr, die für die Krankenkassen relevant sind. Die Behörde verwaltet etwa den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich und den Gesundheitsfonds, über den die Finanzierung der GKV erfolgt. Auch die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (DMP) gehört zu den Aufgaben des Bundesamts für Soziale Sicherung.
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