Bundesarbeitsgericht: Gesundheitsgewerkschaft Medsonet nicht tariffähig
Erfurt/Hamburg – Einige Tausend Beschäftigte in Privatkliniken, Pflegediensten sowie beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Thüringen und Sachsen mit Tarifverträgen der Organisation Medsonet können sich Hoffnung auf eine bessere Bezahlung machen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt sprach heute Medsonet die Tariffähigkeit seit Gründung im März 2008 ab (1 ABR 33/12). Der Erste Senat bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg.
Die Gewerkschaft Verdi hatte die Tariffähigkeit und damit die Durchsetzungskraft des kleinen Konkurrenten gegenüber Arbeitgebern infrage gestellt und geklagt. Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis sieht in der Entscheidung der höchsten Bundesarbeitsrichter einen Beitrag zur Stärkung der Tarifautonomie und der Arbeitnehmerinteressen in Deutschland.
Medsonet gehöre dem Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschland an und habe im Gesundheitsbereich nach eigenen Angaben mehr als 7.000 Mitglieder, teilte das Bundesarbeitsgericht mit. Das entspreche einem Organisationsgrad von unter einem Prozent. Ein Sprecher von Medsonet in Hamburg sagte auf Anfrage, seit 1. April sei die Tarifarbeit eingestellt. Medsonet verstehe sich nicht mehr als Gewerkschaft, sondern als Berufsverband für das Gesundheitswesen. Die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts sei deshalb zurückgenommen worden.
Da auch ein beteiligter Arbeitgeberverband seine Rechtsbeschwerde zurückzog, stehe nun rechtskräftig fest, „dass Medsonet zu keinem Zeitpunkt tariffähig war“, erklärten die Bundesarbeitsrichter in Erfurt. Die Tariffähigkeit christlicher Gewerkschaften war bereits mehrfach Gegenstand von Verfahren vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht.
Seit 2008 etwa 200 Tarifverträge
Seit Medsonet-Gründung 2008 seien etwa 200 Tarifverträge im Gesundheitswesen abgeschlossen worden, vor allem Haustarifverträge für einzelne Unternehmen, sagte Vorstandsreferent Lucas Reuckmann. Flächentarifverträge gebe es nur einzelne – er nannte die DRK-Landesverbände Thüringen und Sachsen. Wie viele Beschäftigte genau von den Verträgen betroffen sind, konnte er nicht sagen. Es seien einige Tausend.
Die von Medsonet abgeschlossenen Tarifverträge waren nicht Gegenstand der Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht. Wenn einer Organisation die Tariffähigkeit abgesprochen wurde, seien auch ihre Verträge „null und nichtig“, sagte eine Erfurter Arbeitsrechtlerin.
In der Regel würden dann andere Tarifverträge für den jeweiligen Bereich angewandt. Notfalls müssten die Beschäftigten eine höhere Vergütung einklagen.
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