Ärzteschaft

Bundesärztekammer will KI-Einbindung im Gesundheitswesen mitgestalten

  • Freitag, 21. Februar 2025

Berlin – Das Gesundheitswesen wird sich durch den vermehrten Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) verändern. Im Sinne der ärztlichen Mitgestaltung hat der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) eine umfassende Stellungnahme zur Thematik beraten und beschlossen.

Die vom Arbeitskreis des Wissenschaft­lichen Beirats der BÄK fachlich konsentierte und vom BÄK-Vorstand beschlossene Stellungnahme soll auf der Grundlage des ­aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft und Technik über Chancen und Risiken von KI informieren.

Auf dieser Basis soll eine innerärztliche Diskussion zum Themenbereich KI in der Medizin unterstützt werden – insbesondere auch mit Blick auf den 129. Deutschen Ärztetag 2025 ­Ende Mai in Leipzig.

„Die Bedeutung von künstlicher Intelligenz in der Medizin wächst stetig“, betonte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. KI habe das Potenzial, die Patientenbehandlung zu revolutionieren und das Gesundheitswesen effizienter zu machen.

„Künstliche Intelligenz bietet ein immenses Potenzial nicht nur in der ärztlichen Befundauswertung, sondern vielmehr auch in der Entlastung von administrativer Tätigkeit“, führte Ulrike Attenberger, ­Federführende des Arbeitskreises, aus. Um die Möglichkeiten von KI voll nutzen zu können, müsse Deutschland beziehungsweise die Europäische Union aber bei der Digitalisierung aufholen.

Zum Aspekt der Digitalisierung als Voraussetzung für die breite Implementierung von KI in die Versorgung wird in der Stellungnahme unter anderem darauf verwiesen, dass Künstliche Intelligenz, Health-Data-Management und Digitalisierung untrennbar miteinander verbunden sind.

Trotz zunehmender Verbreitung digitaler ­Technologien in verschiedenen Branchen hinke das Gesundheitswesen in Deutschland in vielen Bereichen hinterher. Vor allem der Mangel an Standardisierung und Interoperabilität sowie die geringen Möglichkeiten für Patientenpartizi­pation verdeutlichten die Defizite, so die Warnung.

Zudem sei auf regulatorischer Seite eine Balance zwischen administrativen Vorgaben und der Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für eine innovative Medizin-KI-Forschung in Deutschland erforderlich. Die BÄK plädiert für ein Zulassungsprozess von KI-Modellen – in Analogie zu Medikamentenstudien auch im Hinblick auf definierte Outcomeparameter für die klinische Praxis.

Wichtig sei auch eine Klärung der Haftungsfrage. Es müsse klar geregelt sein, bei welchen Fehlern der Hersteller und bei welchen Fehlern die Ärztin oder der Arzt beziehungsweise die medizinische Einrichtung haftbar sei.

Die zunehmende Einführung von KI-Anwendungen werfe außerdem Fragen dahingehend auf, welche zusätzlichen Kompetenzen auf Seiten der Ärzte und der Mitarbeitenden in Kliniken und Praxen erforderlich seien und wie diese vermittelt werden könnten. Dies betreffe insbesondere Informationen zu rechtlichen Voraussetzungen, digitalen Kompetenzen sowie zu Kenntnissen über mögliche Grenzen der KI im diagnostischen Entscheidungsprozess.

aha

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