Politik

Bundeseinheitliches Rauchverbot gefordert

  • Freitag, 1. August 2008
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ddp

Berlin – Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Kneipen werden die Rufe nach einer bundeseinheitlichen Vorgehensweise lauter. Die SPD-Abgeordnete Marlies Volkmer erklärte am Donnerstag, es müsse ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie geben. „Nur diese konsequente Regelung wird dem Gesundheitsschutz wirklich gerecht und ist für alle Gäste und Gaststätteninhaber klar.“ Die Länderparlamente seien nun gefordert, ihren vom Verfassungsgericht aufgezeigten Spielraum zu nutzen und ein vollständiges Verbot zu erlassen. Der bisherige Flickenteppich müsse ein Ende haben.

Die Drogenbeauftragte des Bundes, Sabine Bätzing (SPD), sieht allerdings kaum noch Chancen, den Bund in die Pflicht zu nehmen. Der Bund könne jetzt nur noch über die Arbeitsstättenverordnung tätig werden, sagte Bätzing am Donnerstag dem „Morgenecho“ auf WDR 5. Damit könne er aber nur Regeln für Lokale festlegen, in denen es Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisse gebe. Familienbetriebe blieben davon unberührt. Zugleich betonte sie: „Mir wäre es sehr recht, wir könnten bundesweit eine einheitliche Regelung schaffen, damit wirklich die Akzeptanz größer ist“.

Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz ist nach dem Urteil aber vorerst das Rauchen in kleinen Kneipen flächendeckend erlaubt. „Politisch sind alle Bundesländer an den Richterspruch gebunden. Sie sind aufgefordert, ihre Gesetze unverzüglich an die Maßstäbe des Verfassungsgerichtshofs anzupassen“, sagte Scholz der „Bild“-Zeitung vom Donnerstag.


Sollte sich dies verzögern, müssten Wirte und Raucher in kleinen Lokalen dennoch keine Strafen befürchten. Das Verhängen von Bußgeldern gegen dortige Raucher sei „aussichtslos“: Jeder Betroffene könne einen entsprechenden Bescheid sofort anfechten, sich dabei auf das Karlsruher Urteil berufen „und wird das Gerichtsverfahren gewinnen“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch das Rauchverbot für Eckkneipen in Berlin und Baden-Württemberg gekippt. Dem Urteil zufolge müssen sich die Länder bis Ende 2009 entscheiden zwischen einem strikten Rauchverbot – ohne Ausnahmen auch in größeren Gaststätten – oder einer milderen Regelung, die aus Gerechtigkeitsgründen auch Ausnahmen für Wirte von Einraumkneipen ermöglicht. Die kleineren Gaststätten würden sonst ungerecht behandelt, weil sie keinen abgetrennten Raucherraum einrichten könnten. Zunächst dürfe daher in Einraumkneipen wieder geraucht werden, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, kein Essen verkaufen und Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt verweigern.

Insgesamt 14 Bundesländer hatten bislang das Rauchen in der Gastronomie nur in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Neben den in Karlsruhe unterlegenen Ländern kündigten noch am Mittwoch auch Hessen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen an, die Übergangsregelung für Einraumkneipen bis auf Weiteres zu übernehmen. Andere Länder wollen zunächst Entscheidungen ihrer Landesgerichte dazu abwarten. Das Saarland hatte bereits zuvor das Rauchen zumindest in inhabergeführten Einraumkneipen gestattet, das bayerische Nichtraucherschutzgesetz sieht hingegen ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie vor. © afp/aerzteblatt.de 

afp

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