Bundeskabinett beschließt neue Rahmenbedingungen zur Anerkennung von Berufskrankheiten

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzespakets beschlossen, das auch für die Anerkennung von Berufskrankheiten Neuerungen bringt. So soll laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der Unterlassungszwang wegfallen, also die obligate Aufgabe der schädigenden Tätigkeit. Damit verbunden sind mehr Mitwirkungspflichten bei Präventionsmaßnahmen.
Zweitens soll ein ärztlicher Sachverständigenbeirat zu Berufskrankheiten gesetzlich verankert werden. Dies soll laut dem BMAS Entscheidungsprozesse bei neuen Berufskrankheiten beschleunigen.
„Der Sachverständigenbeirat ist ein wissenschaftliches Gremium, das das Ministerium bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und zur Erarbeitung wissenschaftlicher Stellungnahmen zu bestehenden Berufskrankheiten unterstützt“, heißt es in dem Referentenentwurf der Gesetzesnovelle.
Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin soll dazu eine Geschäftsstelle eingerichtet werden, die den Sachverständigenbeirat bei der Erfüllung seiner Arbeit organisatorisch und wissenschaftlich unterstützt.
Die gesetzlichen Neuerungen sollen zudem einheitliche Regelungen zur Anerkennung von Bestandsfällen bei neuen Berufskrankheiten schaffen und mehr Transparenz und Anreize zur Berufskrankheitenforschung durch eine öffentliche Berichterstattung der Unfallversicherung schaffen. Die neuen Regelungen sollen Anfang 2021 in Kraft treten.
„Die Reform des Berufskrankheitenrechts ist längst überfällig, in dieser Form aber nur halbherzig“, kommentierte Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Linksfraktion im Bundestag den heutigen Kabinettsbeschluss. Zwar sei der Wegfall des Unterlassungszwangs „ein Lichtblick“ – Beschäftigte müssten nicht mehr ihre Arbeit aufgeben, um eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen.
Die Hürden zur Anerkennung von Berufskrankheiten müssten aber weiter abgesenkt werden, forderte Krellmann. Außerdem sei es nötig, auch psychische Erkrankungen als Berufskrankheiten gelten zu lassen. „Wir wissen doch, dass immer mehr Menschen durch ihre Arbeit regelrecht ausbrennen. Sie müssen von der arbeitgeberfinanzierten Unfallversicherung entsprechend entschädigt werden“, betonte sie.
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