Politik

Bundeskabinett beschließt Verbot weiterer neuer psychoaktiver Substanzen

  • Donnerstag, 16. Oktober 2014

Berlin – Künftig werden 32 neue psychoaktive Substanzen (NPS) in die Anlagen I und II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen und damit verboten. Es handelt sich um synthetische Cannabinoide sowie um synthetische Derivate des Cathinons, Amfetamins und Phencyclidins. Ziel ist es, den Missbrauch dieser gefährlichen Stoffe einzudämmen, die Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung zu schützen und die Strafverfolgung des dann illegalen Gebrauchs dieser Substanzen zu erleichtern. Das Bundeskabinett hat diese 28. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften gestern beschlossen.

Die Anlagen des BtMG werden damit an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Synthetische Cannabinoide und Cathinone machen zwei Drittel aller neuen im Rahmen des europäischen Frühwarnsystems gemeldeten Substanzen aus.

Diese neuen psychoaktiven Substanzen, die fälschlicherweise auch „legal highs“ genannt werden, werden durch einfache chemische Abwandlung (Derivatisierung) bekannter chemischer Grundgerüste synthetisiert. Dadurch entstehen Stoffe mit ähnlichen Wirkungs- und Nebenwirkungsprofilen und vergleichbaren Risiken wie bei bereits verbotenen Betäubungsmitteln.

Die Unterstellung dieser NPS trägt auch einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 10. Juli Rechnung. Der EuGH hatte entschieden, dass bestimmte NPS dem Arzneimittelbegriff des Arzneimittelgesetzes (AMG) nicht unterliegen, weshalb ihr Inverkehrbringen nach dem AMG strafrechtlich nicht verfolgt werden kann. Für die jetzt neu dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu unterstellenden NPS ist hingegen eine Strafverfolgung möglich. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

pb

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