Bundespsychotherapeutenkammer befürchtet Abbau von 7.400 Psychotherapiepraxen
Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) befürchtet den Abbau von 7.400 psychotherapeutischen Praxen durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, also rund einem Drittel der vorhandenen Psychotherapiepraxen. Die Wartezeiten für psychisch kranke Menschen würden sich dadurch nochmals drastisch verlängern, erklärt die Kammer. „Die psychotherapeutische Versorgung ist nicht zu sichern, wenn weiter mit den fehlerhaften Bedarfszahlen aus dem Jahr 1999 gerechnet wird“, erklärt Rainer Richter, Präsident der BPtK.
Die Anzahl der psychotherapeutischen Praxen, die 1999 als ausreichend festgelegt wurde, habe schon damals nicht dem realen Bedarf entsprochen und sei viel zu niedrig. „Die angebliche Überversorgung mit psychotherapeutischen Praxen existiert nur auf dem Papier. In der Realität warten psychisch Kranke monatelang auf einen ersten Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten“, sagt Richter.
Ohne Reform keine seriöse Bedarfspalung möglich
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz werden die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dazu verpflichtet, Praxissitze in sogenannten überversorgten Gebieten nicht wieder zu besetzen, wenn in einer Region zu viele Praxen existieren. Von einer Überversorgung geht man aus, wenn die vorhandenen Praxen über 110 Prozent der Anzahl der Praxen liegen, die die Bedarfsplanung vorgibt. Ohne eine Reform der Bedarfsplanung, die die historischen Fehler aus dem Jahr 1999 korrigiert, sei eine seriöse Versorgungsplanung für psychisch kranke Menschen nicht möglich, so Richter.
Der Beruf des Psychotherapeuten wurde erst mit dem Psychotherapeutengesetz 1999 gesetzlich geschützt, erläutert die BPtK. Seitdem brauchen Psychotherapeuten eine Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung. Die Anzahl der psychotherapeutischen Praxen, die bis zum 31. August 1999 eine Zulassung bekommen hatten, sei zum psychotherapeutischen Bedarf erklärt worden.
Verspätete Zulassungen haben zu einer statistischen Überversorgung geführt
Bis dahin hätten aber längst nicht alle Zulassungsanträge bearbeitet werden können. Viele Psychotherapeuten hätten ihre Zulassung erst nach jahrelanger Auseinandersetzung mit den KVen erhalten. Das habe zu einem Anstieg der zugelassenen Praxen von 1999 bis 2006 um rund 5.000 Psychotherapeuten geführt und jede dieser verspäteten Zulassungen habe eine statistische Überversorgung zur Folge gehabt.
Noch gravierender war nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer ein weiterer Umstand in der Berechnung der ausreichenden Anzahl psychotherapeutischer Praxen. Bei den Psychotherapeuten sei die durchschnittliche Anzahl der Praxen in Gesamtdeutschland zugrunde gelegt worden. In den neuen Bundesländern war Ende der 1990er Jahre eine psychotherapeutische Versorgung jedoch erst im Aufbau.
In manchen Regionen habe keine einzige psychotherapeutische Praxis existiert. Bei den Ärzten seien deshalb für die Bedarfsplanung allein die westdeutschen Praxen gezählt worden; bei den Psychotherapeuten sei jedoch der Durchschnitt von West- und Ostdeutschland ermittelt worden. „Bei den Psychotherapeuten wurde die Zahl der Praxen, die für eine ausreichende Versorgung psychisch Kranker notwendig ist, systematisch heruntergerechnet“, kritisiert der BPtK-Präsident.
Psychotherapeutische Sprechstunde richtiger Ansatz
Mit dem Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz plant die Bundesregierung auch die Einführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde, die den Patienten den Zugang zur Versorgung erleichtern soll. „Dies ist genau der richtige Ansatz“, betont Richter.
Für Patienten werde es von zentraler Bedeutung sein, dass die Sprechstunde ihnen hilft, schnell das passende Versorgungsangebot zu finden. Dies könne eine Familienberatung, die stationäre Einweisung, eine Einzel- oder Gruppenpsychotherapie oder eine Kombination aus beiden sein. Um den Behandlungsbedarf abklären zu können, müssten mit einer Sprechstunde eine Erstuntersuchung, Anamnese und orientierende Erstdiagnostik möglich sein. „Beratungen ohne ausreichende Diagnostik wären unverantwortlich“, stellt Richter fest.
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