Bundesrat: Ambulante spezialärztliche Versorgung später regeln
Berlin – Die Gesundheitspolitiker der Länder wollen verhindern, dass ein neuer Versorgungsbereich („ambulante spezialärztliche Versorgung“) eingerichtet wird. Einen entsprechenden Beschluss fassten sie auf einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates am Mittwoch, dem Vernehmen nach einstimmig.
Sie verlangen, dass die entsprechenden Passagen aus dem Entwurf zum Versorgungsstrukturgesetz herausgelöst und in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren weiterverfolgt werden, und zwar unter Beteiligung der Länder.
Mit der ambulanten spezialärztlichen Versorgung sollen nach dem Willen der Koalition die bisherigen Schnittstellenprobleme zwischen ambulantem und stationärem Sektor gelöst werden. Er soll es sowohl Vertragsärzten wie Krankenhausärzten ermöglichen, ihre Leistungen in einem fairen Wettbewerb zu erbringen, sofern sie über die entsprechende Qualifikation verfügen („Wer will, der kann.“).
Die Gesundheitspolitiker der Länder monieren, dass die geplante Ausgestaltung unpraktikabel sei und sowohl Regelungslücken wie Fehlanreize enthalte. So würden bewährten Rahmensetzungen wie Bedarfsplanung, Zulassungsvorgaben, Wirtschaftlichkeitsanforderung und Qualitätssicherung „ein unklares Verfahren“ entgegengesetzt.
Kritisiert wird im Einzelnen unter anderem, dass unklar sei, welche Erkrankungen dieser neue Bereich umfassen solle, es keine Regelung zur Vermeidung von Mengenausweitungen gebe und keine Bedarfsplanung vorgesehen sei.
Aufgrund der geplanten unmittelbaren Vergütung von Leistungen durch die Krankenkassen entstehe zudem „die Tendenz zur Spezialisierung ärztlicher Leistungen und damit zur Niederlassung als spezialisierter Facharzt“. Dies könne die Attraktivität einer Tätigkeit als Hausarzt schwächen.
Die Landesvertreter verweisen weiterhin darauf, dass sie eine ambulante spezialärztliche Versorgung bestimmter Krankheitsbilder im Krankenhaus grundsätzlich befürworten. Ein neuer Versorgungsbereich wie angedacht müsse jedoch stufenweise mit einer ausreichenden Vorlaufzeit eingeführt werden. Konkret ist vom Jahr 2013 die Rede.
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