Politik

Bundesrat: Beschneidung, Praxisgebühr, Antibiotika

  • Freitag, 2. November 2012
Uploaded: 02.11.2012 16:03:48 by mis
dapd

Berlin – Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundes­regierung zur Beschneidung von Jungen erhoben. Damit folgte er den Empfehlungen des Rechts- und Gesundheitsausschusses nicht, die Zweifel an der Rechtssicherheit des Gesetzentwurfes geäußert hatten. Der Entwurf sieht vor, dass Nicht-Ärzte Beschnei­dungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchführen dürfen, wenn sie dafür besonders ausgebildet sind.

Auf Messers Schneide – Umfrage in Berlin

„Können außerhalb einer Klinik oder einer ärztlichen Praxis überhaupt Beschneidungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden, oder können dort die notwendigen Anforderungen an Hygiene und Sterilität nicht gewährleistet werden, die für eine Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind?“, fragten die Ausschüsse. Die Klärung dieser Frage sei notwendig, um späteren Anwendungs­problemen des Gesetzes vorzubeugen.

Hintergrund des Gesetzentwurfes ist ein Urteil des Kölner Landgerichtes, das im Mai die Auffassung vertreten hatte, dass es sich bei einer Beschneidung um eine rechtswidrige Körperverletzung handle. Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die jetzt bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen.

Praxisgebühr an Gesundheitsausschuss überwiesen
Zuvor hatte der Bundesrat den Entschließungsantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg zur Abschaffung der Praxisgebühr an den Gesundheitsausschuss über­wiesen. Darin wollten die beiden Länder die Bundesregierung auffordern, mit einem Gesetzentwurf die Praxisgebühr ersatzlos zu streichen. Im Koalitionsausschuss werden die Spitzen von Union und FDP am Sonntag dieses Thema beraten.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) kritisierte im Bundesrat, dass die Praxisgebühr zum Gegenstand eines „Koalitionsgeschachers“ werde. Die einzige Lenkungswirkung der Gebühr liege derzeit darin, „Menschen mit geringem Einkommen vom Arztbesuch abzuhalten“. Es sei deshalb „Zeit zu handeln“.

Bundesrat will Medikamentenvergabe in Tiermast verringern
Darüber hinaus hat der Bundesrat zu dem Entwurf eines „Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes“ ausführlich Stellung genommen. Mit dem Gesetz will das Verbraucherschutzministerium den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung reduzieren. Unter anderem soll das Ministerium dem Entwurf zufolge dazu ermächtigt werden, Antibiotika, die für die Humanmedizin von Bedeutung sind, in der Tierhaltung zu verbieten.

Bislang kann der Tierarzt im Einzelfall darüber entscheiden, ob bestimmte Antibiotika umgewidmet, also abweichend von ihrer Zulassung zur Behandlung kranker Tiere eingesetzt werden dürfen. Unter anderem fordert der Bundesrat die Regierung nun auf, die Verteilung der infolge des Gesetzes anfallenden Kosten auf die Bundesländer zu konkretisieren.

fos

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