Politik

Bundesrat billigt Gesetz für mehr Pflegekräfte und Hebammen, zudem schärfere Regeln für Fleischindustrie

  • Freitag, 18. Dezember 2020
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats. /picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Marco Alpozzi
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats. /picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Marco Alpozzi

Berlin – Der Bundesrat hat heute das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) gebilligt. In einer zusätzlichen Entschließung fordern die Länder aber eine kritische Prüfung der Regelungen zur so genannten „Coronafreihaltepauschale“ für Krankenhäuser.

Das Gesetz sieht die Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der voll­stationären Altenpflege vor. Die Mittel hierfür kommen aus der Pflegeversicherung und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten.

Außerdem erhalten Krankenhäuser mehr Stellen für Hebammen. Dazu ist ein Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, das etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen ermöglichen soll.

Um nach der COVID-19-Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführt. Zusätzlich sieht das Gesetz einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro vor.

Hintergrund für den Zuschuss ist die so genannte Sozialgarantie 2021. Diese sieht vor, die Sozialversicherungsbeiträge trotz der aktuellen Krise bei maximal 40 Prozent zu stabilisieren, indem darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden.

Zudem hat der Bundesrat eine Entschließung zum Krankenhausfinanzierungsgesetz gefasst. Dieses ermöglicht Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser für coronabedingte Leerstände – die so genannte Freihaltepauschale. Die Länder fordern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, die getrof­fenen Regelungen zu überprüfen und in enger Abstimmung mit den Ländern im Verordnungsweg Nachbesserungen auf den Weg zu bringen.

Dabei geht es insbesondere um die Prüfung, ob die Freihaltepauschale auf internistischen Fachkliniken und Krankenhäusern der Basisnotfallversorgung zu Gute kommen soll. Außerdem bittet der Bundesrat das BMG, die 7-Tages-Inzidenz von über 70 je 100.000 als ein Kriterium für den Anspruch auf Ausgleichzahlungen zu streichen.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das GePVG zu großen Teilen am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie die Länderforderung umsetzt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Als Reaktion auf massenhafte Coronafälle in Schlachthöfen gelten in der Fleischindustrie künftig strengere Vorschriften. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat einer entsprechenden Neuregelung im Arbeitsschutzkontrollgesetz zu.

Im Kerngeschäft der Fleischwirtschaft, also bei der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch, wird künftig kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden: Weder über Werk- noch über Leiharbeitsverträge. Zudem darf die Aufzeichnung der Arbeitszeit nur noch elektronisch erfolgen, um Missbräuchen vorzubeugen. Die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften muss in Zukunft branchenübergreifenden Mindeststandards genügen. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ziehen deutlich höhere Bußgelder nach sich.

Das Gesetz stärkt zudem den Arbeitsschutz und die Effizienz der Kontrollen. Eine neue Bundesfachstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin soll Arbeitsschutzaufgaben und Kompetenzen bündeln.

EB/aha

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