Bundesrat billigt Pläne zur Stärkung der Datenschutzaufsicht
Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene zugestimmt. Danach soll die/der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhalten, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Dienstsitz ist Bonn.
Die/der Bundesbeauftragte untersteht künftig ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung wird verzichtet und zugleich die bisherige organisatorische Anbindung an das Bundesministerium des Innern aufgehoben.
Kritik an dem geplanten Gesetzesvorhaben kam aus der Bundestagsfraktion Die Linke: „Der Aufgabenbereich der Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern ist massiv gewachsen, während die finanzielle und personelle Ausstattung auf dem Niveau des letzten Jahrzehnts gehalten wird. Ich halte das für unverantwortlich“, sagte Jan Korte, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Partei. Die Bevölkerung habe ein Recht auf starke und unabhängige Datenschutzbehörden, die ihre Grundrechte vor staatlichen und privaten Angriffen schützten. Hier müsse dringend nachgebessert werden.
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