Bundesrat billigt Reform der Kassenbeiträge

Berlin – Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für die Reform der Krankenkassenbeiträge. Die Länderkammer billigte am Freitag das vom Bundestag im Juni beschlossene GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG), das es den Kassen ermöglicht, von ihren Mitgliedern künftig vom Einkommen abhängige Zusatzbeiträge zu erheben. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent, wobei der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben wird. Der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den Arbeitnehmer bislang allein zahlen, entfällt.
Auch pauschale Zusatzbeiträge gibt es dann nicht mehr, stattdessen können die Kassen künftig selber einkommensbezogen prozentuale Zusatzbeiträge festlegen. Neben den Kassenfinanzen enthält das Gesetz auch weitere Neuerungen wie das geplante Qualitätsinstitut, das ab 2016 seine Arbeit aufnehmen soll. Das Institut soll unter anderem die Qualität von Krankenhausleistungen veröffentlichen, damit sich die Patienten bei der Wahl einer Klinik besser informieren können.
Pflege: Bundesrat fordert Ausbildungsfonds
Zudem hat der Bundesrat in einer Stellungnahme zu dem ersten Pflegestärkungsgesetz die Einrichtung eines neuen Fonds gefordert, aus dem die Ausbildung von Pflegekräften finanziert werden soll. Gefüllt werden soll er aus Mitteln des geplanten Pflegevorsorgefonds. Mit diesem von der Union durchgesetzten, aber umstrittenen Vorsorgefonds sollen bis 2033 große Summen angespart werden – mehr als 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Mit dem Geld sollen für die Versicherten Beitragsanhebungen ab 2034 verhindert werden, wenn die starken Geburtsjahrgänge 1959 bis 1967 in das Pflegealter kommen.
Medizinprodukte sollen besser nachverfolgt werden können
Mit der vom Bundesrat beschlossenen „Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften“ sollen fünf Jahre nach dem Skandal um fehlerhafte Brustimplantate Menschen, die Probleme mit Medizinprodukten haben, besser ausfindig gemacht werden können.
Von Oktober 2015 an sollen Kliniken, die Implantate einsetzen, alle Fälle nun in Datenbanken dokumentieren. Zudem werden die Hersteller verpflichtet, etwa für Herzschrittmacher Produktpässe auszustellen. Patienten können dann selbst prüfen, ob sie betroffen sind, wenn sich Produkte als problematisch erweisen. Die Krankenkassen beklagen zudem seit Jahren, dass die Zulassungsverfahren für Hochrisiko-Implantate zu lasch seien und dass Ärzte in zu vielen Fällen auf Implantate setzten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: