Bundesrat billigt Register für Samenspender
Berlin – Durch Samenspende gezeugte Menschen können künftig Informationen über ihre biologische Herkunft verlangen. Nach dem Bundestag billigte heute auch der Bundesrat ein Gesetz, das den Aufbau eines bundesweiten Spenderregisters vorsieht.
Darin werden die Daten von Samenspendern und -empfängerinnen für die Dauer von 110 Jahren gespeichert. Gleichzeitig erhalten die Kinder, die durch eine künstliche Befruchtung mit gespendeten Samen gezeugt wurden, einen gesetzlichen Auskunftsanspruch zu Einzelheiten ihrer Abstammung.
Jeder Mensch solle erfahren können, von wem er abstamme, hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im Vorfeld erklärt. Mit dem Gesetz solle diesem „grundlegenden menschlichen Bedürfnis“ Rechnung getragen werden. Das Gesetz solle auch für einen hohen Schutz der gespeicherten persönlichen Daten sorgen, so Gröhe.
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