Bundesrat fordert Änderungen an der Pflegereform

Berlin – Der Bundesrat hat gefordert, die ambulante Behandlung in Wohngemeinschaften zu verbessern, in denen überwiegend intensivpflegebedürftige Menschen leben. Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz sei im Jahr 2008 für stationäre Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit geschaffen worden, die ambulante Versorgung in diesen Einrichtungen über Kooperationsvereinbarungen zu verbessern. Dies müsse nun auch für Wohngemeinschaften ermöglicht werden, forderte der Bundesrat heute in einer Stellungnahme zum Pflegestärkungsgesetz 2.
Grundsätzlich lobte die Länderkammer das Gesetz. Es sei „nicht nur eine Reform der Leistungsverbesserungen, sondern es geht im Pflegestärkungsgesetz 2 wirklich um eine Neuausrichtung der Pflege“, betonte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) im Bundesrat. „Endlich gibt es bedarfsgerechte Leistungen auch für Demenzkranke und keine Orientierung mehr an den Defiziten der Pflegebedürftigen, sondern an ihren Fähigkeiten. Zudem können die Pflegebedürftigen länger im eigenen Wohnumfeld bleiben.“
Bundesrat: Pflegeausbildung aus Steuermitteln bezahlen
Prüfer-Storcks forderte jedoch noch weitere Änderungen an dem Gesetzentwurf, der heute in erster Lesung auch im Bundestag beraten wurde. „Gute Pflege muss auf kommunaler Ebene umgesetzt werden. Deshalb müssen die Kommunen ein Initiativrecht zur Gründung von Pflegestützpunkten erhalten“, betonte sie. Eine entsprechende Forderung beschloss der Bundesrat im Anschluss an ihre Rede.
Darüber hinaus kritisierte der Bundesrat, dass Pflegebedürftige die Vergütung von Auszubildenden in stationären Pflegeeinrichtungen derzeit über ihre Pflegesätze selbst finanzierten. Dies müsse sich ändern. Künftig müssten die Ausbildungskosten aus Steuermitteln bezahlt werden.
Gröhe will drittes Pflegestärkungsgesetz vorlegen
Die Bundesregierung will, dass die Krankenkassen ihre Versicherten auch in deren eigenem Zuhause aufsuchen sollen, um sie dort zu beraten. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, aus dieser Soll-Regelung eine Muss-Regelung zu machen.
Im Mai hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Empfehlungen zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege vorgelegt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kündigte heute im Bundesrat an, dass diese Empfehlungen zügig in einem dritten Pflegestärkungsgesetz umgesetzt werden sollen. Am 7. Oktober will Gröhe Eckpunkte dazu vorlegen. Unter anderem solle dabei dafür gesorgt werden, dass Pflegekassen und die Anbieter kommunaler Betreuungsangebote besser zusammenarbeiten könnten.
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