Politik

Bundesrat fordert angemessene Personalschlüssel in der Pflege

  • Freitag, 23. März 2018
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Berlin – Der Bundesrat hat von der Bundesregierung einen angemessenen Personalschlüssel in der Pflege gefordert. In einer heute verabschiedeten Entschließung fordern die Länder, dass die im kommenden Jahr einzuführenden Untergrenzen in sämtlichen Bereichen gelten müssen, in denen Pflegepersonal tätig ist, und nicht nur in den pflegeintensiven Bereichen.

Ansonsten drohe die Gefahr, dass Personal von Stationen ohne Personalschlüssel abgezogen wird. Ferner müssten die Untergrenzen am gesamten Tag gelten und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.

Darüber hinaus verlangten die Länder, dass der Personalschlüssel nur durch Fachpersonal und nicht etwa Auszubildende erfüllt werden dürfe. Um Personalknappheit und mögliche Versorgungsengpässe besonders im ländlichen Raum zu vermeiden, seien Bund, Länder und die Partner der Selbstverwaltung gemeinsam in der Verantwortung, Maßnahmen zur Fachkräftesicherung zu ergreifen, heißt es in der Entschließung.

Für die zusätzlichen Personalkosten solle die gesetzliche Krankenversicherung aufkommen, fordern die Länder. Sie plädieren zudem dafür, die Sachleistungen in der Pflege an die Personalentwicklung anzupassen. Ansonsten sei zu befürchten, dass die finanziellen Folgen der Personalverbesserung allein die Pflegebedürftigen tragen müssten.

Das Sozialgesetzbuch V verpflichtet den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft zum 1. Januar 2019 Personaluntergrenzen für alle pflegeintensiven Bereiche einzuführen. Die Definition des pflegeintensiven Bereichs liegt bei den Vertragsparteien. Sollte keine Vereinbarung zustande kommen, muss das Bundesgesundheitsministerium die Personalschlüssel per Verordnung regeln.

kna

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