Politik

Bundesrat für Rauchverbot im Auto und Ende des „begleiteten“ Trinkens

  • Freitag, 26. September 2025
/New Africa, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bundesrat unternimmt einen neuen Vorstoß, um das Rauchen im Auto zu verbieten, wenn Kinder und Schwangere mitfahren. Die Länderkammer unterstützte heute mehrheitlich einen Antrag Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes.

Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3.000 Euro drohen. Es ist bereits der dritte Anlauf der Länderkammer für ein solches Verbot.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi nannte eine entsprechende Änderung „längst überfällig“, um Kinder und Schwangere zu schützen. Begründet wird die Initiative mit den massiven Folgen des Passivrauchens: Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben.

Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto als Mitfahrer. Einer Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) zufolge sei derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.

Initiativen des Bundesrats für ein Rauchverbot im Auto gab es schon 2019 und 2022. Der Bundestag hatte sich vor den Neuwahlen im Februar aber nicht mehr damit befasst. Deshalb musste der Gesetzentwurf nun erneut eingebracht werden.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte diese Woche zugesichert, sie wolle die Länderinitiative „auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüfen“. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Simone Borchardt, lehnte eine solche Gesetzesveränderung aber bereits ab.

Ein ausschließliches Verbot im Auto sei „ein Placebo“, sagte Borchardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Realität zeige, dass viele Kinder auch zu Hause oder in anderen sozialen Umfeldern Tabakrauch ausgesetzt seien.

Bundesrat für Ende des „begleiteten“ Trinkens

Der Bundesrat macht sich darüber hinaus für ein Ende des „begleiteten“ Alkoholtrinkens für Jugendliche ab 14 Jahren stark. Die Länderkammer rief die Bundesregierung in einer Entschließung auf, eine bestehende gesetzliche Ausnahme zu streichen.

Jugendliche dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer „sorgeberechtigten Person“ ist es aber schon ab 14 Jahren erlaubt – auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Die bisherige Ausnahmeregelung stehe „im klaren Widerspruch zum Ziel eines konsequenten Jugendschutzes“, heißt es in der Entschließung, die auf einen Antrag Bayerns zurückgeht.

Alkoholkonsum mit 14 und 15 Jahren sei mit hohen Risiken verbunden. Gerade in der Pubertät befinde sich das Gehirn in einer verletzlichen Reifungsphase. Ein früher Erstkonsum sei zudem mit späteren „riskanten Konsummustern“ von Alkohol und anderen Substanzen verbunden.

„Alkohol ist ein Zellgift“, sagte Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Bremen, heute. Mit diesem Entschließungsantrag zur Abschaffung des begleiteten Trinkens stelle man klar, dass das Trinken, auch in Begleitung von Sorgeberechtigten, nicht staatlich legitimiert sein dürfe.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte sich erst Mitte Juni erneut für ein Verbot des „begleiteten“ Trinkens ausgesprochen. Bundesministerin Nina Warken (CDU) begrüßte dies.

afp

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