Politik

Bundesrat gibt grünes Licht für das GKV-Versorgungs­stärkungsgesetz

  • Freitag, 10. Juli 2015

Berlin – In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat 17 Bundestagsbeschlüsse gebilligt, darunter auch einige für das Gesund­heitswesen. Die Länderkammer gab grünes Licht für das GKV-Versorgungs­stär­kungsgesetz, das Präventionsgesetz, das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz und geänderte Haftungsbedingungen für Hebammen.

Das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen – zum Beispiel Einrichtungen der Energieversorgung oder des Gesundheitswesens – ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einzuhalten.

In einer begleitenden Entschließung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz bedauern die Länder, dass das Bundeskabinett die Vorschläge des Bundesrates zur Mitwirkung der Länder im neuen Innovationsausschuss nicht berücksichtigt habe. Die im Gesetz vorgesehene Rückführung nicht ausgegebener Haushaltsmittel des Innovationsfonds an den Gesundheitsfonds und die Krankenkassen halten sie für nicht zielführend. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder bei der geplanten Förderung von neuen Versorgungskonzepten über den Innovationsausschuss zeitnah zu regeln.

Alle Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Danach können sie im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.

Außerdem nahm der Bundesrat zu einigen Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett Stellung. Die Länderdelegierten diskutierten unter anderem die geplante Krankenhaus-Strukturreform und die elektronische Gesundheitskarte.

hil

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