Politik

Bundesrat kritisiert Richtlinienentwurf zu Rechten bei Auslandsbehandlungen

  • Mittwoch, 12. November 2008

Brüssel – Die Bundesländer kritisieren die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene umfassende Regelung von Behandlungen im EU-Ausland. Mit der geplanten Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung könne die EU in unzulässiger Weise Einfluss auf die nationalen Gesundheitssysteme nehmen, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesrates an die Europäische Kommission.

Die Bundesländer monieren beispielsweise die angestrebten europäischen Leitlinien zur Qualität und Sicherheit der Versorgung. Sie stellten einen unzulässigen Schritt in Richtung einer Einwirkung der Gemeinschaft auf die nationalen Gesundheitssysteme dar, da hiermit mittelbar Finanzierungsfragen verknüpft seien, so der Bundesrat. Die Leitlinien könnten ferner „langfristig zu einer Nivellierung der Gesundheitssysteme auf einem niedrigen Niveau beitragen“.

Auch fürchten die Bundesländer, dass Patienten künftig vermehrt für Auslandsbehandlungen in Vorleistung treten müssen. Die „teilweise zu beobachtende Praxis, die Sachleistungsgewährung aus der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zulasten der Patientinnen und Patienten zu umgehen, [könnte] durch den vorliegenden Richtlinienvorschlag verstärkt werden“ so der Bundesrat.

Die Länder sprechen sich weiterhin für einen Genehmigungsvorbehalt für stationäre Auslandsleistungen und eine einzelstaatliche Definition von Krankenhausleistungen aus. Durch die im Vorschlag der Kommission vorgenommene Definition würden teilstationäre und ambulante Krankenhausleistungen ebenso wenig erfasst wie die Behandlung von psychisch kranken Patienten in Tageskliniken.

Die Einrichtung europäischer Referenznetzwerke und die geforderte Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitstelematik könnten nach Ansicht des Bundesrats zudem zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen führen.

ps

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